Investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen ( RL Investitionen Teilhabe)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Sachsen

Sachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

26. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Träger in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt investive Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Dazu gehören insbesondere

  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen,
  • besondere Wohnformen für erwachsene Menschen mit Behinderungen (einschließlich Außenwohngruppen),
  • Werkstätten für behinderte Menschen,
  • Förder- und Betreuungsbereiche sowie
  • sonstige Einrichtungen, Dienste und Angebote (zum Beispiel tagesstrukturierende Angebote, Beratungsstellen, Sozialpsychiatrische Dienste, niedrigschwellige Kontakt- und Hilfeangebote sowie Angebote zur Beschäftigung und Teilhabe von Menschen mit seelischen Behinderungen am Arbeitsleben).

Sie erhalten die Förderung für

  • Neubau, Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung der für diese Aufgaben notwendigen Einrichtungen, Dienste und Angebote sowie
  • die barrierefreie Gestaltung bestehender, öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderung beträgt maximal 80 %, bei überregionalen Einrichtungen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderung soll mindestens 5.000 EUR, bei kommunalen Körperschaften 10.000 EUR betragen.

Bedingungen laut Quelle

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Sie als Träger der Einrichtung.

Für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit sind Sie als Eigentümerin/Eigentümer des Gebäudes oder der Träger der Einrichtung antragsberechtigt.

Der zuständige Landkreis beziehungsweise die zuständige kreisfreie Stadt, der Kommunale Sozialverband Sachsen sowie gegebenenfalls der zuständige Leistungsträger bestätigen den Bedarf und stimmen dem Vorhaben und dem zugrunde liegenden Bau-/Raumprogramm schriftlich zu.

Bei Werkstätten für behinderte Menschen muss auch die Bundesagentur für Arbeit den Bedarf bestätigen.

Sie müssen

  • Eigentümerin/Eigentümer des zu bebauenden Grundstückes beziehungsweise des umzubauenden Gebäudes oder
  • Inhaberin/Inhaber eines langfristigen Erbbaurechts mit entsprechender Zweckbindung sein.

Bei Kleinmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben bis 200.000 EUR kann eine Förderung auch bei einem Mietverhältnis erfolgen, wenn die in der Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Normalerweise muss sich der zuständige Landkreis beziehungsweise die zuständige kreisfreie Stadt zu 10 % an der Finanzierung beteiligen. Ausgenommen hiervon sind überregionale Einrichtungen sowie eine reine Ausstattungsförderung. Ihr Eigenanteil liegt ebenfalls bei mindestens 10 %.

Bestehen Fördermöglichkeiten anderer Zuwendungsgeber, müssen Sie diese vorrangig ausschöpfen.

Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX sind von der Förderung ausgeschlossen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. März 2020, Sächsisches Amtsblatt Nr. 13 vom 26. März 2020, S. 330; geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 28. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 13. Juli 2023, S. 853.

Von der Quelle genannte Themen: Inklusion Behinderung Erkrankung Teilhabe Wohngruppe

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

26. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · investitionen-teilhabe

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