InvestEU (2021–2027)
Förderdatenbank
Europäische Union
Guarantee
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
21. Juni 2021
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Forschungseinrichtung · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Europäische Union
Branchen
Gastgewerbe und Tourismus · Dienstleistungen · Freie Berufe · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Das InvestEU-Programm stellt langfristige Finanzmittel bereit und soll damit die Erholung aus tiefen wirtschaftlichen und sozialen Krisen unterstützen. Wenn Sie sich als Durchführungspartner beteiligen, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine EU -Garantie erhalten. Die EU -Garantie kann bei zahlreichen Arten von Finanzierungen zur Absicherung der Risiken eingesetzt werden.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich
Was gefördert wird
InvestEU zielt darauf ab,
- die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft in den Bereichen Forschung, Innovation und Digitalisierung zu stärken,
- nachhaltiges Wachstum unter ökologischen und klimabezogenen Aspekten zu fördern,
- wissenschaftlich-technischen Fortschritt zu fördern,
- die Kapitalmärkte zu integrieren und
- eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft nach der COVID-19-Krise zu unterstützen.
Das Programm besteht aus folgenden Bestandteilen:
- InvestEU-Fonds
- InvestEU-Beratungsplattform
- InvestEU-Portal
Als Durchführungspartner wenden Sie sich mit Ihren Projekten an den unabhängigen Investitionsausschuss für InvestEU, der die geplanten Investitionen und Finanzierungen bewertet und genehmigt. Wollen Sie investieren oder ein Projekt starten, registrieren Sie sich über das InvestEU-Portal.
Für andere Teilnehmer erfolgt die Förderung über die teilnehmenden Finanzinstitute und deren Produkte.
Bedingungen laut Quelle
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt als Durchführungspartner sind nationale Förderbanken und internationale Finanzierungsinstitutionen.
Projektträger können öffentliche oder private Einrichtungen sein.
Antragsberechtigt im InvestEU-Fonds sind privatrechtliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Wirtschaftsakteure aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem förderfähigen Drittland.
Es müssen ein Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen bestehen, die die EU beziehungsweise einzelne Mitgliedsstaaten als Ganzes betreffen.
Vorhaben müssen von herausragender Bedeutung sein, insbesondere im Hinblick auf
- den ökologischen und digitalen Wandel,
- eine optimierte Anpassungsfähigkeit der handelnden Akteure und
- die Stärkung der strategischen Wertschöpfungsketten.
Das Vorhaben darf nicht von der Förderung ausgeschlossen sein. Förderausschlüsse sind in Anhang V Abschnitt B zusammengefasst.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021, Amtsblatt der Europäischen Union L 107 vom 26. März 2021, S. 30
Von der Quelle genannte Themen: InvestEU InvestEU-Fonds InvestEU-Beratungsplattform InvestEU-Portal Aktionsprogramm Hotel Hotellerie Gastronomie Tourismus
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Europäische Union
Programm
Guarantee
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
21. Juni 2021
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · invest-eu
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