Invest BW – Innovation III

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

19. Jan. 2021

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Produzierendes Gewerbe · Handel · Handwerk

Was das Programm sagt

Wenn Sie ein Forschungs- und Innovationsvorhaben zur Erschließung neuer Marktfelder in den Zukunftstechnologien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnischen Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse, datenbasierte Dienstleistungen (sogenannte Smart Services) und Service-Plattformen ausgerichtet sind.

Sie bekommen die Förderung als einzelnes Unternehmen oder in Kooperation mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder Hochschulen für Vorhaben, die folgende Zukunftstechnologien und -felder im Fokus haben:

  • künstliche Intelligenz,
  • Quantentechnologien,
  • Gesundheitstechnologien,
  • biointelligente Systeme,
  • innovative Mobilitätssysteme,
  • CO2-neutrale Kraftstoffe oder Energiespeicher,
  • Klimaschutz,
  • Ressourceneffizienz,
  • Gesundheitsdienstleistungen oder
  • Informations- und Kommunikationsdienstleistungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Unternehmen je nach Unternehmensgröße zwischen 15 Prozent und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 650.000 je Einzelvorhaben beziehungsweise EUR 1,3 Millionen je Verbundvorhaben,
  • Forschungseinrichtungen in begründeten Fällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 650.000.

Ihr Zuschuss muss mindestens EUR 20.000 betragen (Bagatellgrenze).

In der Innovationsförderung werden regelmäßig technologie-, branchen- und themenoffene oder missionsorientierte Förderaufrufe mit besonderen Einreichungsfristen veröffentlicht.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte über das elektronische Antragsportal zum jeweiligen Stichtag beim zuständigen Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, wenn sie ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, sowie
  • bei Verbundvorhaben außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • In einem Verbundvorhaben müssenmehrere Unternehmen beziehungsweise Unternehmen und Forschungseinrichtungen eng zusammenarbeiten,
  • mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren und anteilig innovative Leistungen erbringen,
  • die beteiligten Unternehmen die Ergebnisse gemeinsam verwerten.
  • die vorgegebenen Förderprioritäten beziehungsweise -kriterien erfüllen,
  • bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein.

Sie bekommen keine Förderung, wenn Sie

  • bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW erhalten haben,
  • ein Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung in Schwierigkeiten im Sinne der EU sind,
  • ein Unternehmen sind, an dem juristische Personen des öffentlichen Rechts zu 25 Prozent oder mehr beteiligt sind, sowie
  • ein Vorhaben planen, das ganz oder teilweise im Auftrag von Dritten durchgeführt wird.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2023, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 11 vom 29. November 2023, S. 550; geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 18. Januar 2024, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 2 vom 28. Februar 2024, S. 88.

Von der Quelle genannte Themen: FuEuI Innvoationsförderung Prozessinnovationen Dienstleistungsinnovationen Einzelvorhaben Verbundvorhaben Zukunftstechnologien Ressourceneffizienz Gesundheitsdienstleistungen

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Baden-Württemberg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Baden-Württemberg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

19. Jan. 2021

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · invest-bw-innovation

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