Internationale Wattenmeerforschung: Komplexe Belastungen des Wattenmeeres verstehen und Handlungsoptionen entwickeln

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMU)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

23. Mai 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie im Verbund mit niederländischen Partnerinnen und Partnern Themen zu den ökologischen Krisen und den Auswirkungen auf das Ökosystem Wattenmeer aufgreifen und bearbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Status laut Quelle

Förderprogramm aktiv, Antragsstellung derzeit nicht möglich

Was gefördert wird

Die Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF) und für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützen Projekte, die das Wissen über die Auswirkungen der ökologischen Krisen auf das Ökosystem Wattenmeer, den Erhalt und die sozioökonomische Entwicklung der Gemeinschaften vergrößern. Die internationale Ausschreibung wird vom NWO – Niederländischen Forschungsrat durchgeführt.

Gefördert werden internationale Verbundvorhaben, die konkrete Konzepte und Handlungsoptionen für den nachhaltigen Schutz und ein effektives Management des Wattenmeeres entwickeln. Es sind 2 Phasen für die Förderung vorgesehen:

  • Phase 1 – Wissenschaftliche Themenschwerpunkte:Beschreibung und Bewertung von gegenwärtigen und zukünftigen ökologischen Veränderungen, die sich aus einzelnen oder kombinierten (kumulativen) Belastungen durch die dreifache ökologische Krise (Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Verschmutzung) und anderen menschlichen Einflüssen und lokalen Aktivitäten ergeben,
  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen menschlicher Einflüsse auf die Ökosystemfunktionen und die spezifischen Ökosystemleistungen,
  • Lösungen für ein nachhaltiges Management des Wattenmeeres inklusive Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Ökosystems sowie der davon abhängigen lokalen Gesellschaften,
  • Koordinierung programmübergreifender Aktivitäten,
  • Identifizierung von Synergien zwischen den Projekten,
  • Ergebnissynthese aus den Forschungsprojekten, Sicherstellung der programmweiten wissenschaftlichen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • themenübergreifende, interdisziplinäre Vernetzung und Transfer der Forschung in die Praxis, Unterstützung des Dialogs mit Stakeholdern und Anwendern,
  • Unterstützung und Begleitung des Transfers der Ergebnisse in Politik und Gesellschaft.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • Der Zuschuss beträgt pro Verbund für Phase 1 zwischen EUR 1,8 Millionen und EUR 2,8 Millionen, maximal EUR 1 Million je deutscher Partnerin und deutschem Partner,
  • Der Zuschuss beträgt für Phase 2 maximal EUR 500.000 auf deutscher Seite.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die Projektskizzen sind von dem Gesamtkoordinator des Verbundes bei dem gemeinsamen Call-Sekretariat beim NWO – Niederländischen Forschungsrat einzureichen. Deutschen Antragstellenden wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) Kontakt aufzunehmen.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes,
  • Verbände und
  • weitere gesellschaftliche Organisationen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie arbeiten in einem internationalen Konsortium mit Partnerinnen und Partnern aus Deutschland und den Niederlanden zusammen.
  • Der bilaterale Verbund setzt sich aus Hauptantragstellenden, Mitantragstellenden und weiteren optional beteiligten Partnerinnen und Partnern zusammen.
  • An einem Verbund beteiligen sich mindestens ein Haupt- oder Mitantragstellender aus einer niederländischen Fachhochschule oder einer sogenannten niederländischen TO2-Einrichtung.
  • Die deutschen Hauptantragstellenden und Mitantragstellenden stammen nicht aus derselben Forschungseinrichtung, Universität oder einer anderen öffentlichen Wissensorganisation.
  • In den Verbund beziehen Sie mindestens einen deutschen und einen niederländischen Stakeholder formell ein.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Termine

Bitte beachten Sie die folgenden Einreichungsfristen:

  • Phase 1: bis spätestens 6.7.2023, 14:00 Uhr MESZ,
  • Phase 2: bis spätestens 10.10.2024, 14:00 Uhr MESZ.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom 5.5.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 12.5.2023, B6; geändert durch Bekanntmachung vom 14.11.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 18.12.2024, B4.

Von der Quelle genannte Themen: FuE niederländisch-dänisch-deutsche Wattenmeer Gezeitensystem UNESCO-Welterbe Küstengesellschaft Ökosystem Gesundheit Resilienz

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMU)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

23. Mai 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · internationale-wattenmeerforschung

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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