Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT)
Förderdatenbank
Freistaat Thüringen
Thüringen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine Privatperson · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Kommune · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung und in die Nutzbarmachung von Brachflächen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung und zur Revitalisierung von Brachflächen.
Im Förderbereich „integrierte ländliche Entwicklung“ erhalten Sie die Förderung für folgende Maßnahmen:
- LEADER (Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale): von der örtlichen Bevölkerung betriebene Vorhaben zur lokalen Entwicklung,
- Pläne für die Entwicklung von ländlichen Gemeinden,
- Dorfentwicklung,
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen,
- Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes,
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie
- Regionalbudget zur Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung und zur Stärkung der regionalen Identität.
Im Bereich „Revitalisierung von Brachflächen“ erhalten Sie die Förderung für Vorhaben zur Beseitigung ungenutzter beziehungsweise brachgefallener Gebäude und Flächen, mit denen Landschafts- und Siedlungsräume zurückgewonnen werden. Dabei müssen Sie die Infrastruktur oder Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, verbessern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Für Ihren Antrag müssen Sie folgende Fristen beachten:
- LEADERVorbereitung der Förderung: ab der Veröffentlichung bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens können Anträge gestellt werden.
- Bei Projekten/Kooperationsprojekten zur Umsetzung der jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie: Anträge können bis zum 15.2. des laufenden Jahres gestellt werden.
- Verwaltung und Sensibilisierung: Anträge können bis zum 15.10. des laufenden Jahres gestellt werden, ab 2023 können Anträge laufend gestellt werden.
- Anträge auf Aufnahme in das Programm: können jährlich bis zum 15.3. gestellt werden.
- Antragsverfahren der Projektförderung: können für das laufende Jahr bis zum 15.1. gestellt werden.
- Erstempfänger können bis zum 31.1. des laufenden Jahres Anträge stellen.
- Letztempfänger können nach Aufruf zur Einreichung Anträge stellen.
Anträge für andere Maßnahmen können Sie laufend stellen.
Richten Sie Ihren Antrag für Maßnahmen der Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG).
Richten Sie Ihren Antrag bei Maßnahmen für Kleinstunternehmen der Grundversorgung an die Thüringer Aufbaubank (TAB)
Richten Sie Ihren Antrag für alle übrigen Maßnahmen an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- anerkannte regionale Aktionsgruppen,
- Gemeinden, Gemeindeverbände,
- Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse,
- natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts,
- bei Maßnahmen der „Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes“ Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen,
- eigenständige Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Unternehmen, Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Apothekerinnen und Apothekern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Vorhaben müssen in ländlich geprägten Orten umgesetzt werden. Dazu gehören Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. In einigen Bereichen werden ländlich geprägte Ortsteile in den Oberzentren Erfurt, Jena und Gera von der Förderung ausgenommen.
- Je nach Bereich müssen Sie für eine Förderung weitere Voraussetzungen erfüllen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 24. April 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19 vom 8. Mai 2023, S. 717, geändert durch Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 26. März 2024, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 17 vom 22. April 2024, S. 609.
Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaft Regionalförderung Umweltschutz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Thüringen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · integrierte-laendliche-entwicklung-revitalisierung
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