Integrationsrichtlinie
Förderdatenbank
Freistaat Thüringen
Thüringen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
15. Juni 2022
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Bildungseinrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie Arbeitslose und Inhaftierte an eine berufliche Tätigkeit heranführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Thüringen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) Ihre Maßnahmen der sozialen Teilhabe und beruflichen Integration.
Sie erhalten die Förderung für
- Integrationsprojekte: Berufsbezogene Vorbereitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie deren Begleitung im beruflichen Integrationsprozess,
- Teilhabeprojekte: Unterstützung bei der Überwindung komplexer, multipler lebens- und arbeitsweltbezogener Problemlagen beziehungsweise beim entsprechenden Kompetenzaufbau,
- die berufliche Qualifizierung Strafgefangener sowie
- Begleit- und Unterstützungsprojekte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zur Auswahl der Projekte wird ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet. Reichen Sie Ihren formgebundenen Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens über das Online-Portal beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihre Projekte in Thüringen durchführen.
Zur Zielgruppe Ihrer
- Integrationsprojekte gehören arbeitslose Personen mit Wohnsitz in Thüringen, die aufgrund ihrer persönlichen, sozialen oder beruflichen Situation am Arbeitsmarkt benachteiligt sind,
- Teilhabeprojekte gehören arbeitslose Personen mit Wohnsitz in Thüringen, die aufgrund ihrer Problemlagen erst an den Arbeitsmarkt herangeführt werden müssen und für die die Integration in den Arbeitsmarkt (noch) kein vorrangiges Ziel darstellt,
- beruflichen Qualifizierung Strafgefangener gehören geringqualifizierte Inhaftierte.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Integrations- und Teilhabeprojekte werden Ihrer Maßnahme durch das Jobcenter zugewiesen. Strafgefangene werden durch die jeweilige Justizvollzugseinrichtung Ihrer Maßnahme zugeordnet.
Sie sollen das pädagogische Personal vorrangig fest anstellen und sicherstellen, dass es über eine zur Aufgabe passende Qualifikation verfügt.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 29. April 2022, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 21 vom 23. Mai 2022, S. 635.
Von der Quelle genannte Themen: Integration Arbeit Ausbildung Beruf Inhaftierte Strafgefangene
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Thüringen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
15. Juni 2022
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · integrationsrichtlinie
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