Integrationsbeauftragte (VwV IB)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

16. Juli 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Kommune eine Integrationsbeauftragte oder einen Integrationsbeauftragten einstellen möchten, die oder der Sie bei der Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen im Bereich Integration unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Beschäftigung einer Integrationsbeauftragten oder eines Integrationsbeauftragten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Einwohnerzahl Ihrer Kommune ab und beträgt bis zu EUR 20.000 jährlich für die Vollzeitstelle einer oder eines Integrationsbeauftragten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail bis zum 15.11. des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum an das Regierungspräsidium Stuttgart.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg (Kommunen).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der beziehungsweise die einzustellende Integrationsbeauftragte ist im Allgemeinen für alle integrationspolitischen Belange der Kommune zuständig und nimmt vor allem folgende Aufgaben wahr:zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für institutionelle Akteurinnen und Akteure,
  • Aufbau und Weiterentwicklung eines Integrationsnetzwerks,
  • Entwicklung und Fortführung eines kommunalen Integrationsplans,
  • Förderung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und der Regeldienste,
  • Information in den zuständigen Gremien der Kommune.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 10. April 2019, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 5 vom 29. Mai 2019, S. 157; geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 4. Oktober 2022, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 10 vom 26. Oktober 2022, S. 874; Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Stand Dezember 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Integration Kommune Gemeinde Personalkosten

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Baden-Württemberg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Baden-Württemberg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

16. Juli 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · integrationsbeauftragte-vwvib

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