Richtlinie Integrationsfonds

Offen

Förderdatenbank

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Land Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

28. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Teilhabe von Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben zur gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten.

Die Förderung erhalten Sie vor allem für

  • lokal angestoßene Vorhaben und Projekte, darunter Information und Unterstützung von Bürgern und Geflüchteten, Orientierungsangebote, Koordinierung ehrenamtlicher Initiativen und Angebote zur gemeinsamen Teilhabe in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit, sowie
  • übergreifende integrationsfördernde Vorhaben und Projekte wie Alphabetisierungskurse für Asylbewerber mit individueller Bleibeperspektive, Maßnahmen zu Gewinnung, Einsatz und Weiterbildung von ehrenamtlichen Integrationsbegleitern in den Kommunen und Maßnahmen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenzen von ehrenamtlichen Mitarbeitern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind normalerweise

  • kreisfreie Städte,
  • Landkreise
  • große kreisangehörige Städte,
  • Ämter und Gemeinden

in Mecklenburg-Vorpommern, in denen Geflüchtete sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber leben.

Als Antragstellerin und Antragsteller können Sie den Zuschuss an Vereine, Stiftungen, andere Körperschaften sowie Initiativen und natürliche Personen als Letztempfänger weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe sind vor allem anerkannte Geflüchtete sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber, wobei die Aufnahmegesellschaft einbezogen wird.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und dabei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.
  • Eine Förderung für Alphabetisierungskurse erhalten Sie nur dann, wenn diese auf Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit individueller Bleibeperspektive begrenzt sind und solange der Bund seine Alphabetisierungskurse für diesen Personenkreis nicht geöffnet hat.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung vom 2. August 2017, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 33 vom 21. August 2017, S. 580; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung vom 17. Dezember 2018, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 53 vom 31. Dezember 2018, S. 731.

Von der Quelle genannte Themen: Asylbewerber Flüchtlinge Integration Geflüchtete Asyl Eingliederung Hilfe Willkommen

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Mecklenburg-Vorpommern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Mecklenburg-Vorpommern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

28. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · integration-mv

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