Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutschein
Förderdatenbank
Land Niedersachsen
Niedersachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
16. Sept. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als KMU risikoreiche Entwicklungsprojekte bei externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistern umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch einen Innovationsgutschein, wenn Sie Forschungsinfrastruktur außerhalb Ihres Unternehmens in Anspruch nehmen wollen.
Sie erhalten die Förderung für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister, um ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, ein neues Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung zu entwickeln oder weiterzuentwickeln. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel
- die Nutzung von Großgeräten oder Instrumenten für Forschungszwecke,
- die Nutzung von E-Infrastrukturen wie Bibliotheken, Datenbanken, vernetzten Rechnersystemen oder virtuellen Forschungsumgebungen,
- die Bereitstellung von Labor- und Messtechnik,
- Labor-, Funktions- oder Testmuster,
- Werkstoff- oder Werkzeugstudien,
- die mit der Nutzung der Forschungsinfrastruktur in Verbindung stehende technologische Entwicklungsdienstleistung und
- die Nutzung sonstiger Einrichtungen für die wissenschaftliche Forschung mit Alleinstellungsmerkmale.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die Förderung kann durch Landesmittel auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden, maximal jedoch EUR 30.000 je Innovationsgutschein.
- Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine niedersächsische Betriebsstätte haben.
- Der Ort der Durchführung Ihres Projekts muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
- Sie müssen das Vorhabe in einem der Stärkefelder der RIS3-Strategie durchführen.
- Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um ein Entwicklungsprojekt mit technischem Entwicklungsrisiko und Innovationspotenzial handeln, bei dem ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, das oder die über den Stand der Technik Ihres Unternehmens hinausgeht.
- Das Vorhaben, für das Sie die Forschungsinfrastruktur in Anspruch nehmen wollen, und der Lösungsweg müssen hinreichend konkretisiert sein und eine erfolgreiche Realisierung erwarten lassen.
- Der von Ihnen beauftragte Forschungs- und Entwicklungsdienstleister (zum Beispiel Universitäten und Hochschulen oder privatwirtschaftliche Einrichtungen und Unternehmen, die im Hinblick auf das Vorhaben vergleichbare Forschungsinfrastruktur mit den damit verbundenen Entwicklungsdienstleistungen anbieten) muss über die notwendige technische Kompetenz verfügen und geeignet sein, das Vorhaben erfolgreich durchzuführen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 4. Oktober 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 36 vom 4. Oktober 2023, S. 720; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 15. Mai 2024, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 243 vom 23. Mai 2024, S. 1.
Von der Quelle genannte Themen: FuE-Vorhaben Forschung Produtkionsverfahren Entwicklungsdienstleistung Forschungsumgebung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Niedersachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
16. Sept. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · innovationsgutscheine
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