Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)
Förderdatenbank
Bund (LR)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als innovatives Start-up im Agrarbereich Finanzierungsbedarf in Ihrer Gründungs- oder Frühfinanzierungsphase haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und dazu einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Bund unterstützt Sie als innovatives agrarnahes Start-up bei der Finanzierung von Ausgaben, die mit der Gründung Ihres Unternehmens oder der Festigung in der Frühfinanzierungsphase zusammenhängen.
Sie erhalten die Förderung für
- Betriebsmittel (unter anderem Mieten, Personal),
- Marketing,
- Konzepte und Studien,
- Investitionen in Wirtschaftsgüter,
- Markterschließung und Ausbildung,
- Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsidee sowie gegebenenfalls für die Sicherung von Schutz- und Markenrechten sowie ergänzend
- externe Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen, die Sie in Anspruch nehmen.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Nachrangdarlehen. Dazu können Sie einen Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins für Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen bekommen.
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 800.000 EUR, in begründeten Einzelfällen auch bis zu 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR), für eine Laufzeit von 2 Jahren bis maximal 10 Jahren. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
- Die Höhe des Zuschusses für Beratungsleistungen beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15 % der Darlehenssumme und 50.000 EUR.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte agrarnahe Start-ups,
- die eine Betriebsstätte in Deutschland haben,
- die die Voraussetzungen eines „kleinen Unternehmens“ nach Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen und
- deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt oder
- deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Geschäftsmodell beziehungswiese die Innovationen müssen von unmittelbarer Bedeutung und Nutzbarkeit für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, den Weinbau, den Gartenbau, die Fischerei oder die Aquakultur sein.
- Ihr Unternehmen darf nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben oder durch Zusammenschluss gegründet worden sein.
- Sie als antragstellendes Unternehmen müssen ein hohes Wachstumspotenzial aufweisen und dürfen noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
- Es muss plausible Aussichten für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung und Kapitaldienstfähigkeit geben.
- Die Personen der Geschäftsleitung müssen ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrung zur Leitung des Unternehmens haben.
- Für Sie als innovatives Unternehmen gilt: Sie müssen die Voraussetzungen nach Artikel 2 Nummer 80 AGVO erfüllen und dies nachweisen.
Von der Quelle genannte Themen: Agrarförderung Forschungsförderung ländliche Entwicklung Wachstum Gründung Finanzierung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (LR)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · innovationsfoerderung-zweckvermoegen-rentenbank2
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