Innovationsförderung des BMEL (Rahmenprogramm)
Förderdatenbank
Bund (BMEL)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
14. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Hochschule · Eine Forschungseinrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung in ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Innovationsförderung des BMEL ist ein sogenanntes Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.
Gefördert werden
- anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad von technischen und nichttechnischen Entwicklungen erhöhen,
- Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit,
- Untersuchungen zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen und zur Identifizierung zukünftiger Innovationsfelder,
- Vorhaben zur Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt
- für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten.
Projektskizzen können im Rahmen von laufenden Bekanntmachungen des BMEL bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Ergänzend zu den thematischen Bekanntmachungen gibt es zweimal jährlich zum 15.2. sowie 15.8. die Möglichkeit, sich für eine Förderung über die Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (DIP) zu bewerben.
Bedingungen laut Quelle
Für die Innovationsförderung des BMEL gelten folgende Bedingungen:
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Es besteht ein großes Bundesinteresse, dass Sie Ihr Vorhaben durchführen.
- Sie können grundsätzlich eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung nachweisen.
- Sie haben die notwendige Qualifikation, Mitarbeitenden und Betriebsmittel, um das Vorhaben durchzuführen.
- Es besteht eine begründete Aussicht auf Verwertung, langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichem Nutzen.
- Ihr Projekt wird nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert.
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Stand 6/2023.
Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaft Agrarwirtschaft Innovationszuschuss Ernährungswirtschaft Klima FuE Ressourcenschonung nachhaltig umweltgerecht tiergerecht Gesundheit
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMEL)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
14. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · innovationsfoerderung-rahmenprogramm-bmel
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