Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

4. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Rheinland-Pfalz

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen die Neueinstellung einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten planen, um den Technologie- und Wissenstransfer in Ihrem Betrieb zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, wenn Sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen naturwissenschaftlich-technischer Studiengänge als Innovationsassistentin oder Innovationsassistenten neu einstellen und beschäftigen. Aufgabe der Innovationsassistentin oder des Innovationsassistenten ist es, im Rahmen eines konkreten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens in Ihrem Unternehmen neue technische Erkenntnisse und Erfahrungen zu gewinnen oder neue oder wesentlich verbesserte Produkte beziehungsweise Verfahren/Herstellungsverfahren zu entwickeln.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personalkosten.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens und beträgt monatlich für die Dauer von bis zu 24 Monaten

  • 2.100 EUR bei kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen und
  • 1.750 EUR bei mittleren Unternehmen.

Förderfähig ist grundsätzlich das Einkommen der Innovationsassistentin und des Innovationsassistenten im jeweiligen Förderzeitraum. Wenn die Gründung Ihres Unternehmens nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, können Sie die Förderung für 2 Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten bekommen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Abschluss des Anstellungsvertrags auf dem vorgeschriebenen Vordruck an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Bitte setzen Sie sich vorab mit den Ansprechpartnerinnen im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Verbindung.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr mit der Anstellung verbundenes Forschungs- und Entwicklungsvorhabenentspricht den Forschungskategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung und
  • wird in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens durchgeführt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • routinemäßige oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Herstellungsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 20. Oktober, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 13 vom 18. November 2021, S. 188; Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Stand Januar 2024.

Von der Quelle genannte Themen: Forschung und Innovation Technologie- und Wissenstransfer Zuschüsse FuE-Projekt Personalkosten

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Rheinland-Pfalz

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Rheinland-Pfalz

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

4. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · innovationsassistenten-unternehmen

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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