Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen
Förderdatenbank
Land Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
4. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen die Neueinstellung einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten planen, um den Technologie- und Wissenstransfer in Ihrem Betrieb zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, wenn Sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen naturwissenschaftlich-technischer Studiengänge als Innovationsassistentin oder Innovationsassistenten neu einstellen und beschäftigen. Aufgabe der Innovationsassistentin oder des Innovationsassistenten ist es, im Rahmen eines konkreten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens in Ihrem Unternehmen neue technische Erkenntnisse und Erfahrungen zu gewinnen oder neue oder wesentlich verbesserte Produkte beziehungsweise Verfahren/Herstellungsverfahren zu entwickeln.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personalkosten.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens und beträgt monatlich für die Dauer von bis zu 24 Monaten
- 2.100 EUR bei kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen und
- 1.750 EUR bei mittleren Unternehmen.
Förderfähig ist grundsätzlich das Einkommen der Innovationsassistentin und des Innovationsassistenten im jeweiligen Förderzeitraum. Wenn die Gründung Ihres Unternehmens nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, können Sie die Förderung für 2 Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten bekommen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Abschluss des Anstellungsvertrags auf dem vorgeschriebenen Vordruck an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Bitte setzen Sie sich vorab mit den Ansprechpartnerinnen im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Verbindung.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr mit der Anstellung verbundenes Forschungs- und Entwicklungsvorhabenentspricht den Forschungskategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung und
- wird in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens durchgeführt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- routinemäßige oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Herstellungsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 20. Oktober, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 13 vom 18. November 2021, S. 188; Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Stand Januar 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Forschung und Innovation Technologie- und Wissenstransfer Zuschüsse FuE-Projekt Personalkosten
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Rheinland-Pfalz
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
4. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · innovationsassistenten-unternehmen
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