Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie Digitalisierung in der Landwirtschaft

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Hessen

Hessen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Hessen

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen planen, die der Innovation und der Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Nahrungsmittelwirtschaft sowie weiterer Akteure im ländlichen Raum dienen oder die Digitalisierung in der Landwirtschaft voranbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben in folgenden landwirtschaftlichen Förderbereichen:

  • Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agri),
  • Zusammenarbeit – Netzwerke und Kooperationen,
  • Digitalisierung in der Landwirtschaft.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme in den einzelnen Förderbereichen.

Anträge richten Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über das hessische Agrarportal an das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Landwirtschaft.

Im Fall der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ ist das Antragsverfahren zweistufig. Zunächst müssen Sie einen Aktionsplan durch die Operationelle Gruppe beim Hessischen Innovationsdienstleister, dem Institut für ländliche Strukturforschung, vorlegen. Nach positiver Beurteilung Ihres Vorhabens durch den Beirat der Europäischen Innovationspartnerschaft reichen Sie den Antrag online beim Regierungspräsidium Gießen ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • im Fall von EIP-Agri: Operationalle Gruppen (OG) gemäß GAP-SP-Verordnung,
  • für Netzwerke und Kooperationen: Zusammenschlüsse von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Landbewirtschaftern, Forschungs- und Versuchseinrichtungen sowie Verbänden und Vereinen,

Antragsberechtigt bei Digitalisierungsvorhaben sind

  • Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen des Agrarsektors, die mehr als 25 Prozent ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte erreichen beziehunsgweise überschreiten oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen,
  • rechtsfähige Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen,
  • Maschinenringe sowie Wasser- und Bodenverbände, wenn sie landwirtschaftliche Tätigkeiten wahrnehmen beziehungsweise Dienstleistungen für die Landwirtschaft erbringen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die für die einzelnen Förderbereiche geltenden Zweckbindungsfristen einhalten.
  • Nehmen Sie als Unternehmen teil, müssen Sie die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU) erfüllen.
  • Beachten Sie bitte die für die einzelnen Förderbereiche geltenden Voraussetzungen.
  • Zur Koordinierung des Vorhabens eingestelltes oder abgestelltes Personal muss eine entsprechende fachliche Qualifikation vorweisen.

Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht Folge geleistet haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18. September 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 41 vom 9. Oktober 2023, S. 1299.

Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaft Innovation Klimawandel Digitalisierung Weiterentwicklung Umweltschutz

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Hessen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Hessen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · innovation-zusammenarbeit-landwirtschaft

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