Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie)
Förderdatenbank
Land Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine Kommune · Eine Forschungseinrichtung · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Investitionen in die öffentliche Infrastruktur planen, die für die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort notwendig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, wenn sie für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind.
Sie erhalten die Förderung für
- Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände,
- Errichtung, Modernisierung oder Ausbau von Verkehrsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben oder Gewerbegebieten an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz, von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen, von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und anderen Energieleitungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale oder überregionale Versorgungsnetz,
- Errichtung, Modernisierung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus,
- Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren (Innovations-, Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren oder -parks),
- Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Fortbildung,
- Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung oder Reinigung von gewerblichem Abwasser und Abfall,
- Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastruktureinrichtungen,
- Errichtung, Ausbau oder Modernisierung von Forschungsinfrastrukturen,
- Erarbeitung von Integrierten Regionalen Entwicklungskonzepten durch Dritte,
- Installation von Kooperationsnetzwerken,
- Installation von Innovationsclustern,
- Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen,
- Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent, wenn bestimmte Kriterien vorliegen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Davon abweichend beträgt die Höhe der Förderung für
- Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände bis zu 75 Prozent, bei Vorliegen bestimmter Kriterien bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastruktureinrichtungen abhängig von der Höhe der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Errichtung, Ausbau oder Modernisierung von Forschungsinfrastrukturen normalerweise 50 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- die Erarbeitung von Integrierten Regionalen Entwicklungskonzepten durch Dritte bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000,
- die Installation von Kooperationsnetzwerken bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- die Installation von Innovationsclustern bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, normalerweise jedoch maximal EUR 5 Millionen für einen Zeitraum von 10 Jahren,
- Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- den Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden, Ämter und Landkreise, Zweckverbände sowie weitere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und Gemeindeverbände in Mecklenburg-Vorpommern, die der Kommunalaufsicht unterstehen, sowie gegebenenfalls andere juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke erfüllen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind,
- im Fall von Installation von Kooperationsnetzwerken und Installation von Innovationsclustern auch Zusammenschlüsse und Vereinigungen von mindestens 3 Partnern, wovon mindestens 1 Partner ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein muss, sowie
- im Fall von Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss im Zusammenhang mit der Schaffung und Sicherung gewerblicher Arbeitsplätze notwendig sein.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens und die Finanzierung der Folgekosten sichern.
- Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von grundsätzlich 25 Jahren nach Fertigstellung
- Sie erhalten keine Förderung für Ausgaben für den Grunderwerb (ausgenommen Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren, von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Fortbildung und von Forschungsinfrastrukturen), Ausgaben der Bauleitplanung sowie Ausgaben des Unterhalts, für Wartung, Betrieb, Ersatzbeschaffung und sonstige Folgekosten.
- Für die einzelnen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen (Ausnahme: Zuwendungen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen).
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 6. März 2024, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 13 vom 15. März 2024, S. 206; berichtigt durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 3. April 2024, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 17 vom 22. April 2024, S. 278.
Von der Quelle genannte Themen: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Mecklenburg-Vorpommern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · infrastrukturrichtlinie
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