Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET
Förderdatenbank
Bund (BMWi)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine Hochschule · Eine Forschungseinrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Zusammenschluss von Unternehmen Forschungsvorhaben gemeinsam mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung bearbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert im Rahmen der „Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)“ internationale Forschungsprojekte zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Die Förderung erfolgt themenoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) von nicht mehr als 125.000.000 EUR, die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu Aktivitäten der industriellen Gemeinschaftsförderung steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 2 Jahren.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Antragslage.
Für die Koordinierung des CORNET-Gesamtprojekts wird eine Pauschale in Höhe von bis zu 5 Prozent gewährt, maximal 20.000 EUR .
Das Förderverfahren ist zweistufig und erfolgt in 2 Ausschreibungen pro Jahr. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem DLR Projektträger einreichen.
Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem DLR Projektträger auf.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungseinrichtungen, die zum Stichtag 31.12.2023 ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto-von-Guericke“ e.V. (AiF) sind, sowie Unternehmensverbände und andere Zusammenschlüsse von Unternehmen aus Ländern und Regionen, die sich an der Ausschreibung beteiligen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- An Ihrem Projekt müssen Unternehmensverbände aus mindestens 2 Ländern und Regionen Europas beteiligt sein.
- Für das Forschungsvorhaben müssen Sie einen projektbegleitenden Ausschuss bilden, der aus mindestens 3 Vertretern der Wirtschaft besteht und dem mindestens 3 interessierte kleine oder mittlere Unternehmen angehören (abhängig von nationalen Förderkriterien).
- Zwischen den Beteiligten muss eine transnationale Vereinbarung über die Zusammenarbeit bestehen.
- Die Forschungsergebnisse müssen international verbreitet werden und allen Unternehmen zu jeweils gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Forschungsvorhaben, die bereits aus anderen technologieorientierten Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 21.12.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 29.12.2022, B1.
Von der Quelle genannte Themen: Gemeinschaftsforschung Industrie Zuschüsse national transnational industriell
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMWi)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · industrielle-gemeinschaftsforschung-cornet
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
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