Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Förderdatenbank
Bund (BMWi)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Forschungsvereinigung Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium fördert Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden.
Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu den Forschungsprojekten bis hin zu deren Ergebnissen steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bis zu 320.000 EUR bei Vorhaben mit 1 Forschungseinrichtung,
- bis zu 560.000 EUR bei Vorhaben mit 2 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 280.000 EUR je Forschungseinrichtung),
- bis zu 750.000 EUR bei Vorhaben mit 3 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 250.000 EUR je Forschungseinrichtung),
- in Ausnahmefällen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.
Förderfähig sind unter anderem
- Personalausgaben,
- Ausgaben für Geräte sowie
- Leistungen Dritter zur Erfüllung des Zuwendungszwecks.
Die vollständigen Anträge auf Förderung und die Anlagen reichen Sie bitte in elektronischer Form beim DLR Projektträger ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigungen, die für das Förderprogramm IGF autorisiert sind.
Unternehmen können über die antragsberechtigten Forschungsvereinigungen Projektideen einbringen und in die Projektsteuerung sowie gegebenenfalls in Normungsaktivitäten einbezogen werden.
Eine Förderung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Das Forschungsvorhaben ist unternehmensübergreifend ausgerichtet.
- Das Forschungsvorhaben lässt neue Erkenntnisse insbesondere bei der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten und kann vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wirtschaftliche Vorteile bringen.
- Der Antrag enthält Vorschläge für den Transfer der Ergebnisse in die Wirtschaft sowie Aussagen zu deren Umsetzbarkeit.
- Die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 werden berücksichtigt.
- Bei der Auswahl und Durchführung der Vorhaben sowie bei der Erfolgskontrolle werden die Qualitätsstandards der Leitlinien für die Industrielle Gemeinschaftsforschung eingehalten.
- Für das Forschungsvorhaben wird ein projektbegleitender Ausschuss mit mindestens 3 Vertretern der Wirtschaft gebildet. Ihm sollen mindestens 3 interessierte KMU angehören. Bei größeren Ausschüssen erhöht sich die vorgesehene Mindestzahl der beteiligten KMU.
- Der vorgesehene Bewilligungszeitraum soll grundsätzlich nicht mehr als 3 Jahre betragen.
- Die Wirtschaft soll vorhabenbezogene Aufwendungen in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtzuwendung erbringen.
Ausschlussgründe
- ganz oder teilweise im Auftrag Dritter durchgeführte Forschungsvorhaben.
- Forschungsvorhaben, die gleichzeitig durch andere technologieorientierte Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.
- Forschungsvorhaben, die zu einseitigen Wettbewerbsvorteilen einzelner Unternehmen führen können.
- Forschungsvorhaben, die überwiegend der wissenschaftlichen oder beruflichen Aus- und Fortbildung dienen.
- Forschungsvorhaben, mit denen bereits begonnen wurde.
- Forschungsvorhaben mit Partnerschafts- oder Vertragsbeziehungen, bei denen einer der Partner ein eigenes Interesse an der Erzielung von Erträgen des anderen Partners hat.
Termine
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich bis zum 31.12.2027 möglich. Für Anträge auf Begutachtung im regulären IGF-Verfahren bestehen keine festen Einreichungsfristen. Die Antragstellung auf Förderung erfolgt nach erfolgreicher Begutachtung und Aufforderung durch den Projektträger.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 21.12.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 29.12.2022, B1.
Von der Quelle genannte Themen: Forschungsvorhaben KMU Industrie Zuschuss AIF AiF-Forschungsvereinigungen Industrie Wertschöpfungsketten
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMWi)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · industrielle-gemeinschaftsforschung
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann
Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.