IFB -Eigenheimdarlehen Neubau
Förderdatenbank
Freie und Hansestadt Hamburg
Hamburg
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
17. Sept. 2025
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilien können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung Ihres Darlehens durch die IFB erhalten.
Was gefördert wird
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt durch das langfristige IFB-Eigenheimdarlehen den erstmaligen Bau oder Ersterwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die deutsche Staatsbürger oder im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels im Sinne des Aufenthaltsgesetzes beziehungsweise einer Niederlassungserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind oder ein Daueraufenthaltsrecht im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes der EU haben.
Für die Gewährung von Fördermitteln sind die nachfolgenden Einkommensgrenzen einzuhalten.
Das Gesamteinkommen des Haushalts darf die nachfolgenden Einkommensgrenzen, bestehend aus dem zu versteuernden Einkommen, nicht überschreiten. Zu berücksichtigen sind die zum Haushalt der Antragstellenden gehörenden Angehörigen, die zusammen mit ihr oder ihm das geförderte Objekt als Hauptwohnung beziehen. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Einkommensgrenze ergibt sich aus dem zu versteuernden Jahreseinkommen im Vorjahr der Antragstellung. Liegt noch kein Steuerbescheid vor, ist eine vorläufige Einkommenserklärung anzufertigen und die vollständigen Einkommensnachweise sind der IFB Hamburg vorzulegen.
- 1-Personen-Haushalt 75.000 EUR
- 2-Personen-Haushalt 100.000 EUR
- je weiterem Kind unter 18 Jahre erhöht sich die Grenze um 20.000 EUR.
Gefördert wird der Bau oder Ersterwerb innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.
Beim Bau:
- Kosten des Baugrundstücks
- Baukosten einschließlich Baunebenkosten
- Kosten der Außenanlagen
Beim Ersterwerb:
- Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten
- Als Ersterwerb gilt der erstmalige Erwerb der Immobilie innerhalb von maximal 2 Jahren nach Fertigstellung
Gefördert wird nur der erstmalige Immobilienerwerb. Ausnahme ist der weitere Immobilienerwerb zur Selbstnutzung, wenn durch Familienerweiterung eine Wohnflächenvergrößerung und damit verbundene familiengerechte Unterbringung erforderlich ist und der vorhandene Wohnraum dieses nicht gewährleistet.
Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.
Bedingungen laut Quelle
Aufgrund von § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Wohnraumförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz – HmbWoFG) erlässt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen diese Förderrichtlinie. Die Förderung erfolgt als besondere Wohnraumförderung. Die jeweiligen Fördermaßnahmen werden gem. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Hamburgische Investition- und Förderbank (IFB-Gesetz) von der IFB Hamburg durchgeführt. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Erhöhung bereits gewährter Fördermittel. Die IFB Hamburg entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Termine
Eine Förderung ist bis zum 31.12.2026 möglich.
Von der Quelle genannte Themen: Eigenheim Eigentumswohnung Wohnung Erwerb Ersterwerb Darlehen Vergünstigung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freie und Hansestadt Hamburg
Programm
Loan
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
17. Sept. 2025
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · ifb-eigenheimdarlehen-neubau
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