IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in Berlin
Förderdatenbank
Land Berlin
Berlin
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
3. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Privatperson · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie Geschosswohnungen errichten oder Bestandsimmobilien aus- oder umbauen, eine Nutzung hin zu Wohnraum ändern oder eine neu zu errichtende Immobilie kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Berlin fördert die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, die zu sozialverträglichen Mieten angeboten werden.
Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen in unterschiedlichen Fördermodellen:
- Fördermodell 1 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten:Sie erhalten ein öffentliches zinsloses Baudarlehen von bis zu EUR 3.500 pro Quadratmeter für die förderfähige Wohnfläche. Die genaue Förderhöhe hängt vom Bodenwert ab.
- Schaffen Sie geförderten Wohnraum in Neubauwohnungen zur Berücksichtigung von Haushalten mit Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung, können Sie subsidiär zu dem öffentlichen Baudarlehen unter Berücksichtigung der maximal förderfähigen Baukosten einen verlorenen Baukostenzuschuss in Höhe von bis zu je EUR 1.800 pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche erhalten.
- Bei Bauvorhaben innerhalb des S-Bahnrings können unabhängig von der Anzahl der Neubauwohnungen bis zu 100 Prozent der Neubauwohnungen gefördert werden.
- Sie erhalten ein öffentliches zinsloses Baudarlehen von bis zu EUR 5.300 pro Quadratmeter für die förderfähige Wohnfläche. Die genaue Förderhöhe hängt vom Bodenwert ab. Sie erhalten keinen verlorenen Baukostenzuschuss.
- Sie erhalten ein öffentliches zinsloses Baudarlehen von bis zu EUR 5.300 je Quadratmeter für die förderfähige Wohnfläche. Die Förderhöhe ist abhängig vom Bodenwert. Sie erhalten keinen verlorenen Baukostenzuschuss.
- Sie erhalten ein öffentliches zinsloses Baudarlehen von bis zu EUR 5.300 je Quadratmeter für die förderfähige Wohnfläche. Die Förderhöhe ist abhängig vom Bodenwert. Sie erhalten keinen verlorenen Baukostenzuschuss.
- Die Höhe des zinslosen Baudarlehens und des verlorenen Baukostenzuschusses wird individuell von der IBB ermittelt und in der Förderzusage geregelt.
Die Darlehen haben jeweils eine Laufzeit von 30 Jahren.
Eine Kombination der Fördermodelle pro Vorhaben ist möglich.
Zusätzlich zu einem öffentlichen Baudarlehen sind für die geförderten Wohnungen einmalig folgende Zuschüsse möglich:
- Aufzugsanlagen bei Aufstockung und Dachgeschossausbauten: Bei Schaffung von gefördertem Wohnraum erhalten Sie für den nachträglichen Einbau von Aufzugsanlagen für die ersten 3 Stationen jeweils EUR 25.000 und für jede weitere Station jeweils EUR 7.000.
- Barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen: Für die Schaffung von Wohnungen nach DIN 18040-2 („R“) erhalten Sie pauschal EUR 20.000 je Wohnung.
- Zertifiziert nachhaltiges Bauen: Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss in Höhe von EUR 2.000 je Wohnung.
- Notwendiger Mehraufwand: In begründeten Fällen ist ein Zuschuss von bis zu EUR 25.000 pro Wohnung möglich fürressourcenschonende Bauweisen, die besonders wirksam zur Entlastung der Umwelt, zum Schutz der Gesundheit und zur rationellen Energieverwendung beitragen,
- besondere bauliche Maßnahmen, mit denen Belangen behinderter oder älterer Menschen Rechnung getragen wird,
- eine organisierte Gruppenselbsthilfe für den bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen entstehenden Aufwand,
- besondere experimentelle Ansätzen zur Weiterentwicklung des Wohnungsbaus.
Anträge auf Aufnahme eines Vorhabens in das Wohnungsbauförderungsprogramm reichen Sie bitte frühzeitig vor Baubeginn bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ein. Für die Durchführung der Förderentscheidungen ist die Investitionsbank Berlin zuständig.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte mit Investitionsort in Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Für den Bezug der Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) erforderlich. Wohnungen, die nach den Fördermodellen 2 bis 4 errichtet wurden, können an Wohnungssuchende vermietet werden, die die Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) je nach Fördermodul um mehr als 80 bis zu 120 Prozent überschreiten.
- Sie sind einer Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren verpflichtet. Die Frist beginnt ab der mittleren Bezugsfertigkeit der geförderten Wohnungen.
- Es gelten Vorgaben bezüglich der Gesamtfläche der Wohnungen und der Anzahl der Zimmer je Wohnung, die zu beachten sind.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens sichern. Dazu gehört auch ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten.
- Normalerweise darf ein förderfähiges Bauvorhaben nicht den Abriss anderer Wohngebäude bedingen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschriften der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 31. Mai 2023, Amtsblatt für Berlin Nr. 29 vom 30. Juni 2023, S. 3139.
Von der Quelle genannte Themen: Sozialer Wohnungsbau Genossenschaftsbau Zuschüsse Baudarlehen Dachausbau
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Berlin
Programm
Loan
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
3. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · ibb-wohnungsneubaufond-sozial-wohnraumfoerd-berlin
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