Horizont Europa – Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021–2027)
Förderdatenbank
Europäische Union
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
9. Dez. 2019
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Europäische Union
Branchen
Dienstleistungen · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Horizont Europa ist das 9. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union. Es bildet die Grundlage für die Förderung von Forschung und Innovation durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027.
Was gefördert wird
Horizont Europa zielt darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Das Rahmenprogramm besteht inhaltlich aus den drei Schwerpunkten „Wissenschaftsexzellenz“, „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und „Innovatives Europa“. Hinzu kommt ein übergreifender Bereich zur „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“.
Der Schwerpunkt „Wissenschaftsexzellenz“ umfasst folgende Einzelziele:
- Europäischer Forschungsrat (ERC): Förderung von talentierten und kreativen Forschern – mit Schwerpunkt auf angehenden Forschern – in Pionierbereichen der Wissenschaft.
- Marie-Sk?odowska-Curie-Maßnahmen: Förderung der grenz- und sektorübergreifende Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
- Forschungsinfrastrukturen: Europa mit nachhaltigen Forschungsinfrastrukturen von Weltrang ausstatten.
Der Schwerpunkt „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ umfasst in 6 Clustern die großen gesellschaftlichen Herausforderungen:
1. Gesundheit
2. Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
3. zivile Sicherheit für die Gesellschaft
4. Digitalisierung, Industrie und Weltraum
5. Klima, Energie und Mobilität
6. Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) ist ebenfalls in diesem Schwerpunkt angesiedelt.
Der Schwerpunkt „Innovatives Europa“ umfasst die Instrumente zu Innovation und Marktaufnahme. Dies sind
- Europäischer Innovationsrat (EIC)
- Europäische Innovationsökosysteme
- Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)
Der übergreifende Programmbereich „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraumes“ ist unter anderem darauf ausgerichtet, die Beteiligung von Mitgliedstaaten zu fördern, die im Bereich Forschung und Innovation bisher weniger aktiv waren.
Die Förderung erfolgt überwiegend in Form von Zuschüssen. Darüber hinaus werden Stipendien, Preisgelder und öffentliche Aufträge vergeben.
Die Förderung beträgt je nach Vorhaben bis zu 100 Prozent, bei Innovationsmaßnahmen grundsätzlich 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Umsetzung des Programms erfolgt durch Arbeitsprogramme, die einen Zeitraum von 2 Jahren umfassen.
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen in Form von Aufrufen und Ausschreibungen der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen, die im EU-Amtsblatt sowie im Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden.
Die Aufrufe sind in der Regel 3 bis 4 Monate geöffnet. Die in Horizont Europa am häufigsten genutzten Verfahren sind das einstufige und das zweistufige Antragsverfahren. Außerdem gibt es noch Offene Aufrufe (Stichtagsverfahren) und Calls for Tender (Ausschreibungen für Dienstleistungs- und Lieferaufträge).
Aktuelle Informationen zu Horizont Europa finden Sie auch auf der deutschen Website, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) betreut wird.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den teilnehmenden Partnerländern, insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände, Vereinigungen und internationale Organisationen.
Grundsätzlich müssen an einem Vorhaben mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen Ländern beteiligt sein. In verschiedenen Bereichen des Programms besteht jedoch auch die Möglichkeit, Einzelanträge zu stellen.
An Verbundprojekten müssen sich Konsortien mit mindestens 3 Rechtspersonen aus drei verschiedenen Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligen.
Bei der Einzelförderung stellen einzelne Forschende in Kooperation mit einer europäischen Gasteinrichtung den Antrag.
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen können im Verbund oder als Einzelfördermaßnahme durchgeführt werden.
Bei Vorschlägen, die ethische Fragen aufwerfen, führt die Kommission Ethikprüfungen durch.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verordnung (EU) Nr. 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 170 vom 12. Mai 2021, S. 1; berichtigt durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 336 vom 23. September 2021, S. 47.
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Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Europäische Union
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
9. Dez. 2019
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · horizont-europa-rahmenprogramm-2021-2027
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