Holz Innovativ Programm (HIP)
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
3. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Forschungseinrichtung · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Handwerk · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz.
Sie erhalten die Förderung für
- Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung,
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Innovationstransferprojekte,
- modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung in Bauvorhaben,
- weitere Maßnahmen zur Unterstützung einer klimafreundlichen Entwicklung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von den Antragstellenden und von der Art der Maßnahme normalerweise zwischen 40 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 2 Millionen je Vorhaben und Unternehmen.
Der Finanzierungsanteil aus dem EFRE muss mindestens EUR 100.000 betragen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Richten Sie bitte im 1. Schritt Ihre Vorhabenskizze vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare per E-Mail zu den in den Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen an die L-Bank.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen,
- Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es gelten die Bestimmungen des EFRE-Programms „Innovation und Energiewende“ – Zuwendungsverfahren.
- Ihr Vorhaben muss dazu beitragen, die Bereitstellung, Ver- und Bearbeitung sowie Verwendung von Holz zu ermöglichen und zu verbessern.
- Sie müssen die Maßnahme in Baden-Württemberg durchführen.
- Die Zweckbindungsfrist für Bauten und bauliche Anlagen beträgt regelmäßig 15 Jahre, bei Investitionen im Übrigen regelmäßig 5 Jahre.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 19. November 2020, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 13 vom 30. Dezember 2020, S. 898; zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 21. Dezember 2023, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 1 vom 31. Januar 2024, S. 27.
Von der Quelle genannte Themen: Holzbau Regionalentwicklung ländlicher Raum Modellprojekt Demonstationsvorhaben
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
3. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · holz-innovativ-programm-hip
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