Förderung „Erneuerbare Wärme“ im Rahmen der Hamburger Heizungsförderung

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freie und Hansestadt Hamburg

Hamburg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

13. Juli 2026

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Hamburg

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Sie wollen Ihre Heizunganlage gegen eine Wärmepumpe und -speicher austauschen? Die Hamburgische Investitions- und Förderbank bezuschusst Wärmepumpen und -speicher mit bis zu 100.000  EUR .

Was gefördert wird

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg den Austausch von Heizungsanlagen sowie den Einbau von Wärmepumpen und -speichern. Das Ziel der Förderung ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Zudem soll der Einsatz Erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung weiter ausgebaut werden.

Sie können die Förderung erhalten als Grundeigentümer, Mieter mit Zustimmung der Eigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.

Unternehmen, die durch vertragliche Vereinbarungen Energiedienstleistungen für Dritte erbringen (sogenannte Contracting-Unternehmen) können ebenfalls gefördert werden.

Sie erhalten die Förderung für

  • Wärmepumpen und die dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen
  • Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 Kubikmetern
  • Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung für Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie-Kollektoren oder Wärmespeicher

Von der Förderung ausgeschlossen sind Photovoltaik-Anlagen zur solaren Stromerzeugung sowie Stromspeicher. Ebenfalls nicht gefördert werden Maßnahmen bei Neubauvorhaben sowie Arbeiten, die Sie in Eigenleistung erbringen.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Ihre förderfähigen Investitionsausgaben werden in Höhe von 20 % bezuschusst.

Die Obergrenzen der Förderung liegen je nach Gebäudetyp zwischen 9.000 EUR und 100.000 EUR. Sie erhalten keine Förderung unter einer Mindestfördersumme von 1.000 EUR.

Bedingungen laut Quelle

Folgende Voraussetzungen müssen Sie beachten:

  • Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung oder Zustimmung durch die Förderbank noch nicht begonnen worden sein
  • Die ausführenden Betriebe müssen bei der zuständigen Handwerkskammer am Betriebssitz in die Handwerksrolle eingetragen sein

Antragstellende, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Anspruch auf einen Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus im Zuge der KfW-Heizungsförderung haben, erhalten keine Förderung aus diesem Programm.

Termine

Ein Antrag auf Förderung muss innerhalb von 3 Monaten vollständig eingereicht werden, andernfalls erfolgt eine Ablehnung.

Die im Bewilligungsbescheid genannten Fristen für den Zeitraum der Bewilligung sind bindend.

Der Nachweis über die Verwendung der finanziellen Mittel muss spätestens 6 Monate nach dem Abschluss der Arbeiten vorliegen.

Von der Quelle genannte Themen: Wärmepumpe Solaranlage PVT Geothermie Wärmespeicher Biomasse

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freie und Hansestadt Hamburg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Hamburg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

13. Juli 2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · hh-heizungsfoerderung-erneuerbare-waerme

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