Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Hessen

Hessen

Loan

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

9. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Hessen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Kultur- und Kreativwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie ein Vorhaben im Bereich Film, Fernsehen oder audiovisuelle Medien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Auswertung von künstlerisch und kulturell qualitativ hochwertigen Filmen und Serien für Kino, Fernsehen oder Video on Demand (VoD) und auch von weiteren audiovisuellen Medienprojekten. Sie bekommen die Förderung für alle Genres und Formate.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in diesen Bereichen:

  • Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung (Treatment, Stoffentwicklung, Produktionsvorbereitung, Setzkastensystem, Paket-Förderung, Talent-Paketförderung),
  • Produktionsförderung (Produktion, Erfolgsdarlehen, Postproduktion),
  • Nachwuchsförderung (Nachwuchs-Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung, Nachwuchsfilme, Hochschulabschlussfilm),
  • Verleih und Vertrieb,
  • Kinoinvestition,
  • Festivals, Veranstaltungen und Reihen,
  • Medien (digitale und audiovisuelle Projekte) sowie
  • sonstige Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Darlehen oder als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihrem Vorhaben, für die einzelnen Vorhaben gelten unterschiedliche Förderhöchstsätze.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens online an die HessenFilm und Medien GmbH. Bitte beachten Sie die Antragsfristen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten oder Regisseurinnen und Regisseure mit (Wohn-)Sitz oder Betriebsstätte in Hessen,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen,
  • Körperschaften (zum Beispiel eingetragene Vereine), diegewerbsmäßig die Vermarktung von Filmen, Serien oder sonstigen audiovisuellen Inhalten betreiben,
  • Kinos oder sonstige Abspielstätten in Hessen betreiben oder
  • Filmfestivals, Filmveranstaltungen und Filmreihen in Hessen ausrichten,

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss ein qualitativ förderwürdiges Projekt erwarten lassen.
  • Wenn Sie ein Vorhaben in den Bereichen Produktionsförderung, Verleih und Vertrieb oder Medien durchführen, muss dieses einen „Hessen-Effekt“ aufweisen oder es muss ein besonderes kulturelles und/oder kulturwirtschaftliches Interesse des Landes Hessen an dem Projekt bestehen.
  • Die Kosten Ihres Projekts müssen branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkuliert sein.
  • Sie müssen die für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Rechte sowie die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweisen.
  • Für Industrie-, Werbe- oder Imagefilme oder ähnliche Projekte erhalten Sie keine Förderung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sowie deren Tochterunternehmen, an denen sie eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent halten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie der HessenFilm und Medien GmbH, Stand 30. Dezember 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Filmförderung Kulturförderung Kinofilm Fernsehfilm Filmproduktion Fernsehproduktion Filmverleih audiovisuelle Medien

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Hessen

Programm

Loan

Regionen (NUTS)

Hessen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

9. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · hessische-film-und-fernsehfoerderung-hessenfilm

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann

Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.