Hessische Arbeitsmarktförderung
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
9. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Bildungseinrichtung · Eine Kommune · Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben zur Integration benachteiligter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Arbeitsmarktintegration von Frauen und zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Die hessische Arbeitsmarktförderung unterstützt Sie bei regionalisierten arbeitsmarktpolitischen Vorhaben.
Sie erhalten die Förderung in 2 Bereichen.
Aus Mitteln des Landes Hessen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden gefördert (Förderbereich A):
- Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB),
- Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA),
- Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+).
Nur aus Mitteln des Landes Hessen werden gefördert (Förderbereich B):
- Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB),
- Ausbildungskostenzuschuss für benachteiligte Jugendliche (AKZ).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab.
Den Regelungen der jeweiligen Förderangebote können Sie weitere Informationen entnehmen.
Richten Sie Ihren Antrag für Förderangebote aus Förderbereich A vor Beginn Ihres Vorhabens bitte elektronisch über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Ihren Antrag für Vorhaben aus Förderbereich B richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 57.
Bedingungen laut Quelle
Die Regelungen der einzelnen Förderangebote enthalten genaue Angaben zur Antragsberechtigung.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind
- Kommunen,
- öffentliche Einrichtungen,
- Bildungseinrichtungen und
- Verbände und Vereine, die als Projektträger förderfähige Vorhaben durchführen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Teilnehmende an Ihren Projekten müssen ihren 1. Wohnsitz in Hessen haben.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
- Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen der jeweiligen Förderangebote.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 6. Juni 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 26 vom 26. Juni 2023, S. 822.
Von der Quelle genannte Themen: Arbeitsmarktintegration Ausbildung Weiterbildung Arbeitsmarktpolitik Fachkräfte Gleichstellung Gendergerechtigkeit
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
9. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · hessische-arbeitsmarktfoerderung
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