Förderung im Rahmen des Hessischen Perspektivprogramms zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS 2024)
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Kommune · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Kultur- und Kreativwirtschaft · Handwerk · Handel · Gastgewerbe und Tourismus · Freie Berufe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Menschen mit schweren Behinderungen einen Arbeitsplatz bieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber, wenn Sie schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einstellen.
Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:
- Übergang Schule und Beruf,
- Inklusionsberatung in Kammern,
- Praktika,
- Probebeschäftigung,
- Ausbildungsprämie (plus zusätzliche Prämie für die Einstellung schwerbehinderter arbeitsloser und arbeitsuchender Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben),
- Einstellungsprämie (plus zusätzliche Prämie für die Einstellung schwerbehinderter arbeitsloser und arbeitsuchender Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben),
- Ausgleich und Übergangsprämie für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM),
- Inklusions- und Übergangsmanagement,
- Abschluss Inklusionsvereinbarungen,
- Heranführung an Ausbildung und Beschäftigung,
- Begleitung in Ausbildung und Beschäftigung,
- Projektförderung.
Sie erhalten die Förderung als Prämie.
Die Höhe der Prämie und die Förderdauer hängen vom jeweiligen Förderbereich ab.
Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) Integrationsamt.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Abeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen und beschäftigen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe des Programms sind vor allemschwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,
- junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
- Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstätte für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder einer innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX in den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln,
- schwerbehinderte Menschen, die gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX im Arbeitsleben besonders betroffen sind und zur Teilhabe auch der Unterstützung der Integrationsfachdienste (IFD) bedürfen), sowie
- schwerbehinderte Menschen, die in einem Inklusionsbetrieb eine Beschäftigung finden.
Worauf dieser Datensatz beruht
Programm des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, Stand Januar 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Inklusion Teilhabe Behinderung Schwerbehinderung Beschäftigung Arbeitsmarkt
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · hepas-2024
Können Sie das beantragen?
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