Förderung im Rahmen des Hessischen Perspektivprogramms zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS 2024)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Hessen

Hessen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Hessen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Kultur- und Kreativwirtschaft · Handwerk · Handel · Gastgewerbe und Tourismus · Freie Berufe

Was das Programm sagt

Wenn Sie Menschen mit schweren Behinderungen einen Arbeitsplatz bieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber, wenn Sie schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einstellen.

Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:

  • Übergang Schule und Beruf,
  • Inklusionsberatung in Kammern,
  • Praktika,
  • Probebeschäftigung,
  • Ausbildungsprämie (plus zusätzliche Prämie für die Einstellung schwerbehinderter arbeitsloser und arbeitsuchender Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben),
  • Einstellungsprämie (plus zusätzliche Prämie für die Einstellung schwerbehinderter arbeitsloser und arbeitsuchender Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben),
  • Ausgleich und Übergangsprämie für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM),
  • Inklusions- und Übergangsmanagement,
  • Abschluss Inklusionsvereinbarungen,
  • Heranführung an Ausbildung und Beschäftigung,
  • Begleitung in Ausbildung und Beschäftigung,
  • Projektförderung.

Sie erhalten die Förderung als Prämie.

Die Höhe der Prämie und die Förderdauer hängen vom jeweiligen Förderbereich ab.

Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) Integrationsamt.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Abeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen und beschäftigen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe des Programms sind vor allemschwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,
  • junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
  • Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstätte für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder einer innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX in den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln,
  • schwerbehinderte Menschen, die gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX im Arbeitsleben besonders betroffen sind und zur Teilhabe auch der Unterstützung der Integrationsfachdienste (IFD) bedürfen), sowie
  • schwerbehinderte Menschen, die in einem Inklusionsbetrieb eine Beschäftigung finden.

Worauf dieser Datensatz beruht

Programm des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, Stand Januar 2024.

Von der Quelle genannte Themen: Inklusion Teilhabe Behinderung Schwerbehinderung Beschäftigung Arbeitsmarkt

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Hessen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Hessen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · hepas-2024

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