Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung insbesondere zur Stärkung regionaler Identität in Bayern (Heimat-Digital-Förderrichtlinie – HDRFöR)
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
6. Feb. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Bayern digitale Heimatprojekte verwirklichen, die vor allem die regionale Identität stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Durchführung von innovativen Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen.
Sie erhalten die Förderung unter anderem für Projekte zur
- Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern,
- Ermöglichung der digitalen Teilhabe und digitalen Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns,
- Förderung interkommunaler und interregionaler Kooperationen,
- Verbesserung der Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum,
- Erhöhung der Profilbildung nach innen und außen sowie der Wahrnehmung aller Teilräume sowie
- Sicherung der Daseinsvorsorge.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Zuschuss kann je nach Art und geografischer Lage des Projekts um bis zu 40 Prozent auf insgesamt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht werden.
Der Zuschusshöchstbetrag ist auf EUR 300.000 je Vorhaben gedeckelt.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Projekts müssen
- bei kommunalen Gebietskörperschaften mehr als EUR 25.000 und
- bei allen sonstigen Antragstellenden mehr als EUR 10.000
betragen.
Sie müssen Eigenmittel von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben einbringen.
Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte vor Beginn der Maßnahmen schriftlich oder per E-Mail beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ein. Vorher müssen Sie in Beratungsgespräch mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und der örtlich zuständigen Regierung führen. Ihren Förderantrag richten Sie dann an die jeweils zuständige Regierung. Wenn die zuwendungsfähigen Kosten Ihres Projekts höchstens EUR 50.000 betragen, müssen Sie Ihren Antrag bis zum 30.9. des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres einreichen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Landkreise, Bezirke, kreisfreie Städte,
- Vereine und Stiftungen,
- steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt), Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie
- Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Landkreis, Bezirk oder eine kreisfreie Stadt ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben mussinnovativ sein,
- einen fachübergreifenden Ansatz verfolgen,
- einen Schwerpunkt im Bereich Digitalisierung aufweisen,
- mit den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und der einschlägigen Regionalplänen sowie mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien übereinstimmen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 20. November 2020, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 703 vom 2. Dezember 2020; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 22. Februar 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 116 vom 15. März 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Heimatbewusstsein Heimatverbundenheit Brauchtum Regionalentwicklung Kultur
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
6. Feb. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · heimatprojekte-mit-schwerpunkt-digitalisierung
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