Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Sachsen

Sachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Vorhaben zur Verkehrserziehung und -aufklärung in Sachsen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen fördert Maßnahmen und Projekte zur Hebung der Verkehrssicherheit.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung im Bereich Kinder und Jugendliche,
  • Verkehrssicherheitsaktionen für alle Verkehrsteilnehmer
  • Senioren,
  • Zweiradfahrzeuge,
  • stationären Jugendverkehrsschulen,
  • mobilen Jugendverkehrsschulen und
  • mobilen Kindergartenverkehrsschulen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderung beträgt

  • bis zu 100 Prozent der förderfähige Kosten bei Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung,
  • bis zu 80 Prozent der förderfähige Kosten bei Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit regionaler Durchführung,
  • bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bei der Beschaffung und Einrichtung von Verkehrsschulen, höchstens jedoch EUR 65.000 bei stationären Jugendverkehrsschulen, EUR 50.000 bei mobilen Jugendverkehrsschulen und EUR 25.000 bei mobilen Kindergartenverkehrsschulen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte

  • für Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung bis zum 30.11. des Vorjahres und unter Verwendung der Antragsformulare an das Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr,
  • für Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit regionaler Durchführung sowie der Beschaffung und Einrichtung von Verkehrsschulen an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und freie Träger, die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchführen, mit Sitz und Tätigkeitsbereich in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung müssen Sie an allen Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmern im Hinblick auf die präventive Verkehrserziehung ausrichten.
  • Ihr Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit regionaler Durchführung müssen Sie insbesondere an den Hauptrisikogruppen und den Hauptunfallursachen ausrichten.
  • Für Ihr Vorhaben der Beschaffung und Einrichtung von Verkehrsschulen muss ein sachliches Bedürfnis bestehen. Die Auslastung einer stationären Jugendverkehrsschule muss mit einer Auslastung in den Ballungsgebieten Chemnitz, Dresden und Leipzig mit ungefähr 1.200 zu schulenden Kindern sowie in allen übrigen Gebieten mit ungefähr 500 zu schulenden Kindern gesichert sein. Verkehrsschulen müssen instand gehalten und gemeinnützig betrieben werden.

Worauf dieser Datensatz beruht

Gemeinsame Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 28. April 2017, Sächsisches Amtsblatt Nr. 20 vom 18. Mai 2017, S. 658; geändert durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 28. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 13. Juli 2023, S. 840.

Von der Quelle genannte Themen: Verkehrssicherheit Verkehrserziehung Verkehrssicherheitsaktionen Jugendverkehrsschulen Kindergartenverkehrsschulen

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · hebung-der-verkehrssicherheit

Können Sie das beantragen?

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