Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen
Förderdatenbank
Land Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
4. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Freie Berufe
Was das Programm sagt
Wenn Sie sich als Hausärztin oder Hausarzt in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz niederlassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Zulassung und Anstellung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie die Errichtung von hausärztlichen Zweigpraxen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, in denen künftig die Wiederbesetzung freiwerdender Arztsitze zunehmend schwieriger wird.
Sie erhalten die Förderung für
- den Erwerb oder die Gründung einer Praxis,
- die Ausstattung einer Praxis, zum Beispiel mit medizinischen Geräten oder EDV.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für die Gründung oder Übernahme einer Praxis bis zu 20.000 EUR,
- für die Gründung einer Zweigpraxis bis zu 15.000
- EUR,
- für die Vollzeitbeschäftigung angestellter Ärztinnen oder Ärzte bis zu 20.000 EUR.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und medizinische Versorgungszentren.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss in Planungsbereichen liegen, die vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nach § 100 Absatz 1 oder 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt wurden, oder in speziellen Fördergebieten.
- Sie müsseneine vertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet oder bei einer Zweigpraxis die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz oder die Ermächtigung des Zulassungsausschusses haben,
- Ihre vertragsärztliche Tätigkeit als Hausarzt oder Hausärztin im Fördergebiet innerhalb von 6 Monaten nach der Zulassung aufnehmen,
- bei einer Zweigpraxis mindestens 10 Stunden wöchentlich an mehreren Tagen dort Sprechstunden anbieten,
- sich verpflichten, die hausärztliche Tätigkeit oder den Betrieb der hausärztlichen Zweigpraxis für 5 Jahre aufrechtzuerhalten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vom 1. März 2019; Informationen des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit, Stand April 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Versorgungssicherheit Medizin Landärzte Patientenversorgung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Rheinland-Pfalz
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
4. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · hausaerztlichen-versorgung-laendlichen-Regionen
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