Hamburger Gründachförderung

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freie und Hansestadt Hamburg

Hamburg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

4. Aug. 2026

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Hamburg

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Hamburg die Begrünung von Dächern oder eine Fassadenbegrünung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der Begrünung von Dächern und Fassaden von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Sie bekommen die Förderung für die benötigten Materialien und die Ausführungsarbeiten.

Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:

  • Dachbegrünungen bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer,
  • freiwillige Maßnahmen auf Dächern von oberirdischen Geschossen (keine Tiefgaragenbegrünungen),
  • Dachbegrünungen ab einer Mindestgröße von 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche,
  • Vorhaben, durch die eine zusammenhängende, substratgebundene Dachbegrünung hergestellt wird,
  • boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen,
  • Kosten für die Fertigstellungspflege,
  • Eigenleistungen bei Nachweis einer Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsbauer/-architekt mit 60 % der Materialkosten für eine Nettovegetationsfläche von bis zu 100 Quadratmeter.

Besondere Zuschläge sind unter anderem für folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Vorhaben im Bereich der inneren Stadt und eines gesondert abgegrenzten Bereichs in Bergedorf,
  • Maßnahmen, die die Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit bei Bestandsbauten verbessern,
  • Dachbegrünungen, wenn sie in Verbindung mit dem Aufbau von solarer Energiegewinnung auf Dächern stehen,
  • Maßnahmen, die die Abflussverzögerung von Regenwasser erhöhen und der Kappung der Spitzen von Starkregenereignissen dienen.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung, der Fertigstellungspflege und diversen Zuschlägen zusammen. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 EUR je Gebäude.

Bedingungen laut Quelle

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.

Sie müssen

  • die technischen Anforderungen erfüllen,
  • die Baumaßnahmen spätestens 2 Jahre nach Erlass des Bewilligungsbescheides fertigstellen,
  • die Maßnahme von einem Fachunternehmen durchführen lassen,
  • die Dachbegrünung mindestens 15 Jahre pflegen und erhalten,
  • insgesamt die Finanzierung der Baumaßnahme sicherstellen,
  • sämtliche Verpflichtungen, die mit der Zuschussgewährung verbunden sind, auf Ihren Rechtsnachfolger übertragen,
  • der IFB Hamburg schriftlich mitteilen, wenn Sie das Grundstück ganz oder teilweise an Dritte veräußern wollen.

Nicht gefördert werden Fassadenbegrünungen, die aufgrund baurechtlicher oder naturschutzrechtlicher Vorgaben hergestellt werden.

Von der Quelle genannte Themen: Dachbegrünung Begrünung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freie und Hansestadt Hamburg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Hamburg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

4. Aug. 2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · hamburger-gruendachfoerderung

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