Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh
Förderdatenbank
Land NRW
Nordrhein-Westfalen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
9. Feb. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb die Haltungsbedingungen von Rindern und Schweinen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Haltung von Rindern in Laufställen und von Schweinen in Gruppenhaltung, jeweils mit planbefestigten oder mit teilperforierten Flächen und Aufstallung auf Stroh.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Betriebszweigen:
- Milchviehhaltung: Haltung von Milchkühen,
- Mutterkuhhaltung: Haltung von Mutterkühen,
- sonstige Rinderhaltung: Haltung von Aufzuchtrindern und Mastfärsen (Tiere älter als 6 Monate ohne Kalbung),
- Bullenmast: Haltung von Mastbullen (Tiere älter als 6 Monate bis 24 Monate),
- Schweinezucht: Haltung von Sauen, einschließlich Saugferkeln, Jungsauen und Eber,
- sonstige Schweinehaltung: Haltung von Mastschweinen und Zuchtläufern,
- Ferkelaufzucht: Haltung von Absatzferkeln (abgesetzte Ferkel bis zum Alter von 10 Wochen).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich je Großvieheinheit (GVE) durchschnittlicher Jahresviehbestand
- für Milchkühe, Mutterkühe und für Aufzuchtrinder und Mastfärsen EUR 65,00,
- für Mastbullen EUR 220,00,
- für Jungsauen, Sauen und Eber EUR 265,00,
- für Mastschweine und Zuchtläufer EUR 90,00 und
- für Absatzferkel EUR 500,00.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00 pro Jahr.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6. vor Beginn des Verpflichtungszeitraums an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihren Betrieb selbst bewirtschaften und sich verpflichten, für 1 Jahr die Tierwohlmaßnahme für alle Tiere in der angegebenen HIT-Betriebsstätte (Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung) im jeweils beantragten Betriebszweig, einschließlich gegebenenfalls vorhandenem Pensionsvieh, vollständig durchzuführen.
- Bis zum Beginn des Verpflichtungsjahres müssen Sie an einer Schulung der Landwirtschaftskammer NRW teilgenommen haben, die vor allem über einzuhaltende Verpflichtungen und die Auswirkungen von Verstößen aufklärt; die Teilnahme muss alle 3 Jahre wiederholt werden.
- Sie dürfen für denselben Betriebszweig und für dasselbe Kalenderjahr keinen Antrag auf Zuwendung zum Ausgleich von Mehrkosten wegen Einhaltung besonderer laufender Anforderungen bei der Tierhaltung (laufende Premiumanforderungen) im Rahmen des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung durch den Bund stellen.
- Sie müssen die einschlägigen Grundanforderungen an die Betriebsführung, die GLÖZ-Standards (gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen) und die einschlägigen Mindestanforderungen für das Tierwohl gemäß nationalem und Unionsrecht einhalten.
- Beachten Sie bitte darüber hinaus die abhängig von der Art des gehaltenen Viehs geltenden weiteren Voraussetzungen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 6. Dezember 2022, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 44 vom 29. Dezember 2022, S. 1042; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 26. Januar 2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 4 vom 15. Februar 2024, S. 219.
Von der Quelle genannte Themen: Tierwohl Tierhaltung Rinderzucht Schweinezucht Tierschutz Stall Viehhaltung Nutztierhaltung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land NRW
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
9. Feb. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · haltungsverfahren-auf-stroh
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