Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft ( GRW -G) – Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Förderdatenbank
Land Brandenburg
Brandenburg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
10. Feb. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als kleines Unternehmen ein Investitionsvorhaben in Brandenburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in bestimmten Fördergebieten des Landes. Sie erhalten die Förderung für Investitionsvorhaben, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert und Standortnachteile ausgeglichen werden.
Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionsvorhaben:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestition),
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterungsinvestition),
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor oder eine unabhängige Investorin.
Für touristische Projekte im Sinne der Tourismusstrategie Brandenburg erhalten Sie die Förderung für
- Vorhaben im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,
- Vorhaben in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
- Vorhaben mit innovativen Inhalten,
- Vorhaben zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder
- Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Dabei können Sie zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss wählen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt in den C-Fördergebieten höchstens 35 Prozent und in den D-Fördergebieten höchstens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden.
Zuwendungsfähig ist nur der Teil der Investitionen, der je geschaffenen Dauerarbeitsplatz EUR 750.000 und je gesicherten Dauerarbeitsplatz EUR 500.000 nicht übersteigt.
Die förderfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 60.000 betragen und dürfen EUR 3 Millionen nicht übersteigen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Investitionsvorhabens an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr nur erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.9. bei der ILB vorliegen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU.
Bestimmte Branchen und Wirtschaftsbereiche sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in der jeweils gültigen Fassung einhalten.
- Ihr Investitionsvorhaben muss regionalwirtschaftliche Effekte erzielen. Dies ist der Fall, wennder jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50 Prozent übersteigt oder
- die Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in den Betriebsstätten der Gemeinde um mindestens 10 Prozent erhöht wird.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU. Ausgenommen sind Unternehmen, die am 31.12.2019 keine Unternehmen in Schwierigkeiten waren, aber in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 zu Unternehmen in Schwierigkeiten wurden,
- die Verlagerung von Betriebsstätten aus Berlin nach Brandenburg.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie vom 26. März 2024, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 17 vom 2. Mai 2024, S. 316.
Von der Quelle genannte Themen: Gesundheitstourismus Radtourismus Wassertourismus Investitionen Unternehmensfinanzierung Arbeitsplatz Dauerarbeitsplatz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Brandenburg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
10. Feb. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · grw-wachstum-kleinunternehmen
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