Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Handwerk · Handel · Gastgewerbe und Tourismus

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft.

Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie die Förderung für

  • Errichtungsinvestitionen,
  • Erweiterungsinvestitionen,
  • Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses,
  • Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, falls die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, falls der Investor in keiner Beziehung zum Verkäufer steht (mit Ausnahme kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder ehemaligen Beschäftigten übernommen werden).

Bei großen Unternehmen werden Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit gefördert:

  • Investitionen in Wirtschaftsgüter zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte,
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, falls der Investor in keiner Beziehung zum Verkäufer steht und die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Der Basisfördersatz beträgt

  • in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen sowie in den kreisfreien Städten Schwerin und Hansestadt Rostock für kleine Unternehmen 25 Prozent, für mittlere Unternehmen 15 Prozent und für große Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • im Landkreis Vorpommern-Greifswald für kleine Unternehmen 35 Prozent, für mittlere Unternehmen 25 Prozent und für große Unternehmen 15 Prozent der förderfähigen Kosten.

Im Einzelfall kann die Basisförderung für das verarbeitende Gewerbe um 5 Prozent erhöht werden.

Zuwendungsfähig ist nur der Teil der Investitionsausgaben, der je geschaffenem Arbeitsplatz 750.000 EUR und je gesichertem Arbeitsplatz 500.000 EUR nicht übersteigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 EUR betragen.

Anträge richten Sie bitte vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Für nach dem 01.01.2023 gestellte Anträge wird das Land Mecklenburg-Vorpommern eine neue Richtlinie erlassen. Änderungen wird es bei der Festlegung der Fördersätze und bei einigen spezieller Fördervoraussetzungen geben.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Bestimmte Wirtschaftszweige beziehungsweise Tätigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen oder können nur nach einer Einzelfallprüfung gefördert werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten die Förderung für Investitonsvorhaben nur, wenn diese geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer wesentlich zu erhöhen (sogenannter Primäreffekt).
  • Mit Ihren Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.
  • Es werden nur Arbeitsplätze berücksichtigt, bei denen die Stundenvergütung die Lohnuntergrenze (Arbeitnehmerbrutto) nicht unterschreitet und die nicht dauerhaft durch Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer besetzt werden sollen.
  • Es werden nur Investitionen gefördert, bei denen die Zahl der bei Investitionsbeginn in der zu fördernden Betriebsstätte bestehenden Arbeitsplätze um mindestens 10 Prozent erhöht wird oder bei denen der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen (ohne Sonderabschreibungen) um mindestens 50 Prozent übersteigt.

Nicht gefördert werden Ausgaben für den Grunderwerb, zur Schaffung zusätzlicher Bettenkapazitäten sowie für geringwertige und immaterielle Wirtschaftsgüter. Gebrauchte Wirtschaftsgüter sind nur bei Betriebsübernahmen oder bei Erwerb durch kleine oder mittlere Unternehmen in der Gründungsphase förderfähig.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 28. März 2018, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 14 vom 9. April 2018, S. 230; Informationen des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Stand März 2024.

Von der Quelle genannte Themen: Investitionen Wirtschaftsgüter Arbeitsplatz Hotel Beherbergung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Mecklenburg-Vorpommern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Mecklenburg-Vorpommern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · grw-foerderung-der-gewerblichen-wirtschaft

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