Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer)
Förderdatenbank
Land Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
4. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie an Ihrer Hochschule innovative Gründungsprojekte unterstützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Gründungsprojekte an Hochschulen.
Sie erhalten die Förderung für
- Personalausgaben des Gründerteams (für maximal 3 Einzelpersonen),
- Sachausgaben, beispielsweise Material- und Verbrauchskosten, Ausstattungsgegenstände zur Vorbereitung der Gründung, Ausgaben für Studien, Lizenzen oder Gebühren sowie
- Ausgaben für betriebswirtschaftliches Coaching (projektbegleitende Gründungsbetreuung).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 200.000 je Gründungsvorhaben.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Gründungsprojekte sollen nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen; Sie als Hochschule müssen die Förderwürdigkeit unter Beteiligung der Hochschulgründernetzwerke oder Ihrer Existenzgründungsbeauftragten begründen.
- Um die Leistungen des ego.-Gründungstransfers in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als Gründerin oder Gründer über einen akademischen Abschluss verfügen.
- Die Unterstützungsleistungen sind ausschließlich auf die Vorgründungsphase begrenzt.
- Gründungsprojekte sollen durch eine Mentorin oder einen Mentor begleitet und fachlich unterstützt werden.
- Als antragstellende Hochschule müssen Sie mit der Gründerin oder dem Gründer oder den Gründerinnen oder den Gründern eine vertragliche Vereinbarung abschließen, in der vor allem die Höhe der förderfähigen Ausgaben, einzelne Nachweispflichten, zu erfüllende Meilensteine und Berichtspflichten sowie eventuelle Rückforderungsansprüche geregelt werden.
- Beachten Sie bitte, dass eine projektbegleitenden Gründungsbetreuung während der Förderung durch das Gründernetzwerk oder eine Gründungsberaterin oder einen Gründungsberater (Coach) mit Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern aus der Wissenschaft verpflichtend ist.
- Die spätere Gründung des Unternehmens muss grundsätzlich in Sachsen-Anhalt erfolgen.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Entwicklungsvorhaben im Auftrag Dritter.
Worauf dieser Datensatz beruht
Fördergrundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 26. September 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Existenzgründung Hochschule Gründung Wissenschaftler Geschäftsidee Akademiker
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Sachsen-Anhalt
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
4. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · gruendungstransfer-an-den-hochschulen-sachsen-anha
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