Gründungsstipendium NRW

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land NRW

Nordrhein-Westfalen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Kultur- und Kreativwirtschaft · Handwerk · Handel · Gastgewerbe und Tourismus

Was das Programm sagt

Wenn Sie sich mit einer innovativen Gründungsidee in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer bei innovativen Gründungsvorhaben.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren, die über den Stand der Technik wesentlich hinausgehen und die Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen wollen,
  • neue Dienstleistungen, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale zumindest auf dem regionalen Markt erwarten lassen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss beziehungsweise Stipendium für bis zu 12 Monate, als Stipendiatin, die in der Projektlaufzeit ein Kind bekommt, auch für bis zu 15 Monate.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.200 EUR pro Monat je Gründerinnen und Gründer. Im Rahmen von Teams können maximal 3 Gründerinnen und Gründer gefördert werden. Die Höchstförderung beträgt damit 14.400 EUR je Gründerin und Gründer (bei verlängerten Stipendien für Gründerinnen mit Kind bis zu 18.000 EUR) und 43.200 EUR je Team.

Die Unternehmensgründung muss innerhalb des Bezugszeitraums des Stipendiums geplant sein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbstständig machen wollen oder in den zurückliegenden 12 Monaten ein innovatives Kleinstunternehmen gegründet haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssenein nicht börsennotiertes Kleinstunternehmen gründen oder führen, das noch keine Gewinne ausgeschüttet hat oder bei dem noch keine Gewinne entnommen wurden und das nicht durch einen Zusammenschluss oder durch eine Spaltung entstanden ist,
  • Ihren Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen haben,
  • selbst in der Geschäftsführung des Unternehmens oder als Prokuristin oder Prokurist mit einem relevanten stimmberechtigten Anteil an dem gegründeten Unternehmen tätig sein,
  • mit Ihrer Geschäftsidee nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten haben,
  • Ihr Gründungsvorhaben im Hauptberuf durchführen, zulässig sind entgeltliche Nebentätigkeiten, die Führung eines weiteren gegründeten Unternehmens, ein Praktikum oder eine Ausbildung im Umfang von weniger als 15 Stunden pro Woche (maximal 14,99 Stunden),
  • eine schriftliche Empfehlung durch ein Gründungsnetzwerk vorlegen, das von der bewilligenden Stelle akkreditiert wurde.

Die Förderung ist ausgeschlossen

  • für verschiedene Gründungsvorhaben einer Gründerin oder eines Gründers,
  • bei zeitgleicher Kombination mit einem anderen Stipendium oder einem Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts,
  • bei zeitgleicher Kombination mit einem Beschäftigungsverhältnis im Hauptberuf.

Von der Quelle genannte Themen: Gründungsförderung Innovationsförderung Start-up Innovation

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land NRW

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Nordrhein-Westfalen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · gruendungsstipendium

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