Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm) – Sachsenkredit Gründen und Wachsen
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
10. Feb. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel in der Gründungs- und Wachstumsphase finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zins- oder Tilgungszuschüsse für ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen.
Sie erhalten die Förderung für
- den Aufbau oder die Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz,
- die Übernahme im Rahmen einer Unternehmensnachfolge,
- den Erwerb einer tätigen Beteiligung,
- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen,
- den Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte,
- Betriebsmittel.
Sie erhalten einen Zins- oder Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen.
Die Höhe des Darlehens muss mindestens EUR 20.000 und darf höchstens EUR 5 Millionen betragen.
Der Tilgungszuschuss beträgt bei
- Investitionsdarlehen 5 Prozent der Darlehenssumme (Basissatz). Der Basissatz wird für bestimmte Vorhaben durch Boni auf bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme erhöht;
- Betriebsmittelfinanzierungen 2 Prozent der Darlehenssumme.
Die Zinszuschüsse liegen zwischen 0,2 und 3 Prozent der Darlehenssumme.
Sie erhalten den Zins- beziehungsweise Tilgungszuschuss für den Teil des Darlehens, der nicht durch andere öffentliche Förderungen abgedeckt wird.
Stellen Sie den Förderantrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank (SAB).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Angehörige der Freien Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Maßnahme oder Investition in Sachsen durchführen.
- Als Existenzgründerin und Existenzgründer müssen SieIhre selbstständige Tätigkeit auf Dauer anlegen. Die Selbstständigkeit muss Ihren Haupterwerb darstellen;
- über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 23. Juli 2021, Sächsisches Amtsblatt Nr. 33 vom 19. August 2021, S. 1077; geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24. Januar 2024, Sächsisches Amtsblatt Nr. 7 vom 15. Februar 2024, S. 194.
Von der Quelle genannte Themen: Investition Existenzgründer Wachstum Selbstständigkeit gründen
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Loan
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
10. Feb. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · gruendung-wachstum
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