Green-Care-and-Hospital-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Brandenburg

Brandenburg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

20. Juni 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Brandenburg

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Einrichtung des Gesundheitswesens, der Pflege oder der Eingliederungshilfe in Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Einrichtung im Bereich der Pflege und des Gesundheitswesens sowie der Eingliederungshilfe bei Investitionen in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen, um die Folgen des Krieges in der Ukraine in Form von Energiepreissteigerungen und Inflation abzumildern und vor allem für die Zukunft einen Rückgang der Kostensteigerungen zu erreichen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken, einschließlich deren Anlagentechnik,
  • Investitionen für weitere Maßnahmen, soweit sie den Verbrauch anderer Ressourcen senken und dadurch zu einer erheblichen Verringerung des Bedarfs an fossiler Energie führen, sowie
  • Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Investitionsmaßnahmen an Gebäuden oder Grundstücken bis zu EUR 1 Mio. je Standort,
  • weitere Maßnahmen zur erheblichen Verringerung des Verbrauchs an fossiler Energie und für Beratung, Schulung und Fortbildung bis zu EUR 200.000 je Standort,
  • den Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge pro Fahrzeug bis zu einem Nettoverkaufspreis von EUR 40.000 im Rahmen des Flottenaustausches.

Sie müssen mindestens EUR 2.500 investieren.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Träger von

  • Krankenhäusern und Schulen für Gesundheitsberufe,
  • Diensten und Einrichtungen der Pflege, unterstützenden Wohnformen sowie staatlich anerkannten Pflegeschulen,
  • Angeboten der Eingliederungshilfe

im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Investitionsmaßnahmen müssen zu einer erheblichen Reduzierung des Endenergieverbrauchs oder zu einer erheblichen Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien zur Deckung des Endenergiebedarfs führen (Reduzierung von 20 Prozent bezogen auf den Endenergiebedarf des Antragsgegenstandes). Diese Bedingung müssen Sie nicht erfüllen für Maßnahmen, die die Verbesserung der Gebäudehülle beinhalten, wenn Passivhauskomponenten eingesetzt werden.
  • Die Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal müssen Sie von einem dena-zertifizierten Anbieter erbringen lassen. Die Beratung muss ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern.
  • Bei Investitionsmaßnahmen an Gebäuden oder Grundstücken muss Ihre Einrichtung das Eigentum oder Erbbaurecht oder die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin nachweisen.
  • Geplante Maßnahmen an Gebäuden oder Grundstücken müssen Sie durch die Energieagentur Brandenburg der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bestätigen lassen.
  • Sie dürfen mit der Maßnahme erst nach dem 1.1.2023 begonnen haben und müssen sie spätestens am 31.12.2024 abgeschlossen haben.

Nicht gefördert werden Personalkosten, Folgekosten für den Betrieb und sonstiger Verwaltungsaufwand.

Termine

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 31.10.2024 ein.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 17. Mail 2023, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 21 vom 31. Mai 2023, S. 520.

Von der Quelle genannte Themen: Energieversorgung Krisenfestigkeit Energieeinsparung Energieeffizienz Ukraine Krieg

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Brandenburg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Brandenburg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

20. Juni 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · green-care-hospital-soforthilfe

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