Förderung der Internationalisierungsbemühungen von kleinen und mittleren Unternehmen ( KMU ) in Bayern „Go International“

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Kultur- und Kreativwirtschaft · Handwerk · Handel · Gastgewerbe und Tourismus · Freie Berufe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) oder Handwerksbetrieb neue Märkte im Ausland erschließen und dort eine Marktpräsenz auf- oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe teilweise mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027) bei der Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie sowie bei darauf aufbauenden Vorbereitungen für internationale Absatz- und Beschaffungsmaßnahmen, um neue Märkte zu erschließen oder eine Marktpräsenz im Ausland auf- beziehungsweise auszubauen.

Sie bekommen die Förderung vor allem für ziellandbezogene

  • Messen und Ausstellungen,
  • Marketingmaßnahmen (beispielsweise Markteinstiegsberatung, Geschäftspartnersuche, Erschließung von Kunden, Lieferanten, Distributoren),
  • Werbungsmaßnahmen,
  • Beratungs- und Coachingleistungen (beispielsweise Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie, Firmengründung und Standortsuche, Rechtsberatung, Steuerberatung),
  • Schulungen (beispielsweise Sprachkurse, Zollkurse, interkulturelle Kommunikation, Kurse und Informationsveranstaltungen zum Zielmarkt),
  • Zertifizierungen (beispielsweise Produktzertifizierungen, Design-, Marken oder Patentanmeldungen),
  • Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen.

Sie können mehrere Maßnahmen je Zielland miteinander kombinieren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses bestimmt sich nach der Lage Ihrer Betriebsstätte in Bayern (Fördergebietskulisse) und beträgt

  • 40 Prozent im EFRE-Schwerpunktgebiet, höchstens jedoch EUR 30.000 pro Zielmarkt,
  • 30 Prozent im sonstigen EFRE-geförderten Gebiet, höchstens jedoch EUR 30.000 pro Zielmarkt, und
  • 25 Prozent im Großraum München ohne EFRE-Mittel, höchstens jedoch EUR 20.000 pro Zielmarkt,

Richten Sie Ihren Antrag bitte je Zielland an das Außenwirtschaftszentrum Bayern – BIHK Service GmbH.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Bayern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Maßnahmen zur Internationalisierung müssen Ihrer Betriebsstätte in Bayern mittel- oder unmittelbar zugutekommen.
  • Sie bekommen die Förderung für die Markterschließung in einem oder 2 neuen Ländern.
  • Der Förderzeitraum beträgt bis zu 12 Monate.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Weiterentwicklung von Produkten beziehungsweise Dienstleistungen der KMU,
  • KMU, die eine offensichtliche Insolvenzgefährdung aufweisen,
  • Vorhaben, die vor Bestätigung des vollständigen Antragseingangs bereits begonnen wurden,
  • Ausgaben unter anderem für Reisekosten, Bewirtung, Standpersonal bei Messen, Mitgliedsgebühren, Investitionen und laufende Betriebskosten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 20. Februar 2024, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 118 vom 6. März 2024.

Von der Quelle genannte Themen: Export Außenwirtschaft Fachmessen

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · go-international

Können Sie das beantragen?

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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