Förderung im Rahmen der Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften – GO -Bio next –
Förderdatenbank
Bund (BMBF)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
8. Mai 2024
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Eine Existenzgründung oder ein Gründer
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler ein Unternehmen gründen wollen, um Ihre biotechnologischen Forschungsergebnisse wirtschaftlich zu verwerten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungsvorhaben im Bereich der Lebenswissenschaften, die ein hohes Kommerzialisierungspotenzial haben. Gefördert werden Gründungsteams, die innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze vorantreiben und bis zu einem Reifegrad entwickeln, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht.
Sie erhalten die Förderung in 2 Phasen:
- 1. Phase: Ein Proof-of-Concept für den Forschungsansatz wird erarbeitet beziehungsweise weiterentwickelt und konkrete Strategien für die Kommerzialisierung in Form einer Ausgründung werden entwickelt. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- 2. Phase: Der Reifegrad des Forschungsansatzes wird weiter erhöht, Strategien für die Markteinführung werden ausgearbeitet und das Geschäftsmodell wird weiter konkretisiert. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben des Gründungsunternehmens.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für normalerweise bis zu 3 Jahre:
- Die Höhe des Zuschusses ist in beiden Förderphasen abhängig von den jeweiligen Projektinhalten.
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen können für nichtwirtschaftliche Vorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- für die 1. Förderphase Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Gründungsteams angesiedelt sind, und
- für die 2. Förderphase kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise eine sonstige Einrichtung, die Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland haben.
- Ihr Vorhaben soll einen hohen Bedarf in den Lebenswissenschaften adressieren und sich dadurch auszeichnen, dass es aufgrund von hohen Verwertungsrisiken (lange Entwicklungszeiträume, hoher Finanzbedarf auch nach der Firmengründung und hohes Entwicklungsrisiko) nicht ohne öffentliche Förderung umgesetzt werden kann.
- Beachten Sie für eine Förderung in der 1. Förderphase bitte, dass die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung Ihnen als Gründungsteam die zur Durchführung des Projekts erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellt (Laborgrundausstattung und sonstige Infrastruktur).
- Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt.
Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die im Schwerpunkt der Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungsforschung angesiedelt sind.
Termine
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizzen jährlich bis zum 15. März und 15. September bei dem Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 22. April 2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 6. Mai 2024, B7.
Von der Quelle genannte Themen: Lebenswissenschaften Ausgründung Kommerzialisierung Entwicklungsrisiko Biotechnologie
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMBF)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
8. Mai 2024
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · go-bio-next
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