Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie ? GigabitFöRL M-V)
Förderdatenbank
Land Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
17. Okt. 2022
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze in Regionen, in denen ein marktgetriebener Ausbau nicht zu erwarten ist, durch Aufstockung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland.
Sie erhalten die Förderung für
- die Errichtung und den Betrieb von gigabitfähigen Netzen durch private Telekommunikationsunternehmen durch die Schließung einer konkret nachzuweisenden Wirtschaftlichkeitslücke (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) und
- die Errichtung passiver Infrastrukturen (zum Beispiel Glasfaserstrecken), die durch privatwirtschaftliche Netzbetreiber genutzt werden (Betreibermodell).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Das Land erhöht den je nach Art des Vorhabens gewährten Fördersatz des Bundes auf einen Gesamtfördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dementsprechend beträgt die Höhe des Landeszuschusses 40 Prozent, 30 Prozent oder 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.
Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Vorhabens erhalten Sie durch das Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern, Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft sowie Zweckverbände, wenn ihre Mitglieder ausschließlich Gemeinden, Ämter oder Landkreise sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Förderung nur, wenn ein Markterkundungsverfahren ergeben hat, dass ein marktgetriebener Gigabit-Ausbau in dem entsprechenden Gebiet nicht zu erwarten ist.
- Bei Förderung nach dem Betreibermodell muss der künftige Betreiber des Telekommunikationsnetzes bei der Veröffentlichung der Ausschreibung der Baumaßnahme vertraglich feststehen.
- Für Planungs- und Beratungsleistungen erhalten Sie keine Förderung.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung vom 29. September 2022, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 42 vom 17. Oktober 2022, S. 574.
Von der Quelle genannte Themen: Zuschuss Kommune Breitbandausbau Netzausbau Glasfaser Gigabit Betreibermodell Wirtschaftslichkeitslücke graue Flecken Aufstockung Kofinanzierung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Mecklenburg-Vorpommern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
17. Okt. 2022
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · gigabitfoerderrichtlinie
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