Förderung zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften – GO -Bio initial?
Förderdatenbank
Bund (BMBF)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
16. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie frühe lebenswissenschaftliche Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, identifizieren und weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Was gefördert wird
Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen. Die Projekte können von der konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit und möglicher Verwertungsoptionen reichen. Vorzugsweise werden Projekte aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge unterstützt.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in einem Kernmodul und einem Zusatzmodul.
Im Kernmodul erhalten Sie die Förderung
- in einer Sondierungsphase für potenzielle Verwertungsideen, die auf ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen, und anschließend
- in einer Machbarkeitsphase für Entwicklungsarbeiten bis zum Proof-of-Principle.
Im Zusatzmodul werden experimentell angelegte Einzelprojekte von Technologietransfereinrichtungen gefördert. Aktuell bestehen für dieses Modul keine Antragsmöglichkeiten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
- im Kernmodul für die Sondierungsphase bis zu 100.000 EUR für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten,
- im Kernmodul für die Machbarkeitsphase für Einzelvorhaben bis zu 500.000 EUR und für Verbundprojekte bis zu 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR) für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten.
Hochschulen können für ihr Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % bekommen.
Bedingungen laut Quelle
Der Zuschuss im Programm „Gesundheitsforschung – GO-Bio initial“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- im Kernmodul Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- im Zusatzmodul rechtlich eigenständige Technologietransfereinrichtungen, die einen vertraglich geregelten Zugriff auf das Technologieportfolio mehrerer Hochschulen oder staatlich finanzierter außeruniversitärer Forschungsinstitute haben.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:
- Sie nehmen im Rahmen der Sondierungs- und gegebenenfalls der Machbarkeitsphase an spezifischen Weiterbildungs- und Vernetzungsaktivitäten für die geförderten Vorhaben teil.
- Sie und Ihre Verbundpartner haben Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.
- Sie haben zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Die Sondierungsphase beginnt jeweils zum 01.10. des Einreichungsjahres.
Von der Quelle genannte Themen: Gesundheitsförderung Forschungsförderung Machbarkeitsphase Innovation Therapeutika Diagnostika Plattformtechnologie Forschungswerkzeug
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMBF)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
16. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · gesundheitsforschung-go-bio-initial2
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