Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land NRW

Nordrhein-Westfalen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

23. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie in der Ausbildung von Gesundheitsfachkräften tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen.

Gefördert werden die Ausgaben des Schulträgers, die durch Schulgeld von den Auszubildenden aufgebracht werden, im Rahmen der Ausbildung von:

  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten,
  • Logopädinnen und Logopäden,
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten,
  • Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und Bademeister,
  • Podologinnen und Podologen,
  • pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten und
  • medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent des zum 31.12.2017 erhobenen monatlichen Schulgeldes. Der Förderhöchstbetrag hängt von der Anzahl der besetzten Ausbildungsplätze pro Monat ab.

Ihren Antrag stellen Sie bitte an die zuständige Bezirksregierung.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Sie als Träger einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Ergotherapie, Logopädie, für die Berufe in der Physiotherapie, Podologie, pharmazeutisch-technischen Assistenz und medizinisch-technische Assistenz mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Endbegünstigt sind die mit einem Schulgeld belasteten Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden in den Ausbildungsstätten.
  • Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den neu beginnenden Ausbildungskursen ist im Vergleich zu laufenden Kursen an der jeweiligen Ausbildungsstätte nicht wesentlich erhöht.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller erstatten Sie vereinnahmtes Schulgeld in Höhe der rückwirkenden Förderung zurück.
  • Sie erklären, dass Sie seit dem 1.9.2018 das Schulgeld nicht erhöht haben.
  • Sie erklären, dass Sie seit dem 1.1.2021 das Schulgeld nur im Rahmen der Pauschale zum Ausgleich allgemeiner Kostensteigerungen erhöht haben und diese in Zukunft einhalten werden.
  • Sie gewährleisten, dass im Fall einer weiteren Förderung durch Dritte die Gesamtförderung maximal bis zur Höhe des Schulgeldes erfolgt.
  • Sie legen geeignete Unterlagen für die Prüfung der Fördervoraussetzungen vor.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) vom 19.10.2018, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 28 vom 13.11.2018, S. 574; geändert durch Bekanntmachung des MAGS vom 19.4.2021, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 13 vom 19.5.2021, S. 261; berichtigt durch Bekanntmachung des MAGS vom 12.7.2021, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 20 vom 30.7.2021, S. 494.

Von der Quelle genannte Themen: Gesundheitsfachberufe Ausbildung Schulgeld

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land NRW

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Nordrhein-Westfalen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

23. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · gesundheitsfachberufe

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