Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
15. Juni 2021
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben umsetzen, mit denen die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen vor allem in ländlichen Gebieten verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune oder als Akteurin oder Akteur im Gesundheitswesen, wenn Sie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche medizinische Versorgung besonders in ländlich strukturierten Räumen aufbauen.
Sie erhalten die Förderung in 2 Bausteinen.
Im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte“ erhalten Sie als Kommune die Förderung für Personalstellen für die Einrichtung und den Betrieb einer fachübergreifend arbeitenden kommunalen Stelle. Die Aufgaben dieser Stelle umfassen:
- Geschäftsstelle von Gesundheits- und Präventionskonferenzen,
- Koordination von Präventionsmaßnahmen sowie
- Projekte und Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen sowie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen einschließlich der Prüfung und Einwerbung von Drittmitteln.
Im Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ erhalten Sie die Förderung für
- Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der regionalen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen,
- Aufbau und Inbetriebnahme von sektorenübergreifenden lokalen Gesundheitszentren,
- Modellhafte Erprobung von innovativen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen,
- (Neu-)Gründung oder Übernahme einer Vertragsarztpraxis,
- (Neu-)Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft,
- Einrichtung einer Zweigpraxis,
- Gründung von Außenstellen von Medizinischen Versorgungszentren oder von lokalen Gesundheitszentren,
- Gründung von mobilen Arztpraxen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe EUR 45.000 pro Jahr für eine Vollzeitstelle oder 2 Teilzeitstellen für einen Zeitraum von 5 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses im Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ beträgt 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, für die Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten 50 Prozent. Wenn Sie ein Vorhaben, das einen sektorenübergreifenden Versorgungsansatz verfolgt, oder ein Vorhaben in einer ländlichen Region umsetzen, erhöht sich Ihr Zuschuss um 20 Prozent.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Ihren Antrag für „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ können Sie immer einreichen, Ihren Antrag im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ können Sie zweimal jährlich zum 31.3. und zum 31.10. einreichen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte“ sind hessische Landkreise und Kommunen.
Im Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ sind antragsberechtigt:
- hessische Landkreise für die Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der regionalen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen sowie
- Erbringerinnen und Erbringer von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V, XI oder XII mit Sitz in Hessen,
- Bauherrschaft im Sinne von § 56 der Hessischen Bauordnung (HBO),
- von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen anerkannte Praxisnetze nach § 87b SGB V und
- hessische Kommunen sowie deren Zweckverbände und Gesellschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Wenn Sie im Baustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ gefördert werden, müssen Sie nachweisen, dass die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber „Gesundheitskoordination“ einen Bachelor-Abschluss aus den Bereichen Gesundheitsökonomie, Gesundheitswissenschaften, Public Health, Versorgungsmanagement oder aus vergleichbaren Bereichen, die dem Aufgabenprofil entsprechen, hat.
- Für den Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ beachten Sie bitte:Wenn Sie ein sektorenübergreifendes lokales Gesundheitszentrum aufbauen und in Betrieb nehmen wollen, muss mindestens eine Arztpraxis, die als Lehrpraxis an einer hessischen Universität akkreditiert sein sollte, Bestandteil dieses Gesundheitszentrums sein. Es muss ein über mindestens 10 Jahre geschlossener Mietvertrag oder eine entsprechende Nutzungsvereinbarung bestehen und Sie müssen das Gesundheitszentrum barrierefrei gestalten.
- Wenn Sie eine Zweigpraxis einrichten wollen, müssen Sie die Genehmigung zur Einrichtung einer Zweigpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vorlegen.
- Sie erhalten keine Förderung für Ausgaben zum Erwerb eines Vertragsarztsitzes.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 25. Mai 2021, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 24 vom 14. Juni 2021, S. 773.
Von der Quelle genannte Themen: Gesundheit Landarzt ärztliche Versorgung Gesundheitszentrum Praxis Versorgungszentrum
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
15. Juni 2021
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · gesundheitliche-versorgung-laendliche-raeume
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