Förderung von Projekten zur Stärkung der geschlechtersensiblen präklinischen Forschung
Förderdatenbank
Bund (BMBF)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
3. Nov. 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Bildungseinrichtung · Eine Hochschule · Eine Forschungseinrichtung · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Sie können eine Förderung für präklinische Forschungsprojekte erhalten, die Geschlechtsunterschiede bei Krankheitsmechanismen sowie geschlechtersensible Diagnose- und Therapieansätze untersuchen . Auch ein übergreifendes Koordinations- und Translationsprojekt wird unterstützt .
Was gefördert wird
Sie erhalten die Förderung für präklinische Forschungsprojekte mit klinischer Relevanz, die biologische Geschlechtsunterschiede bei Krankheitsmechanismen untersuchen sowie geschlechtersensible Diagnose-, Therapie- und Biomarkeransätze entwickeln. Gefördert werden Vorhaben zu Zell- und Tiermodellen, Wirkmechanismen zugelassener Arzneimittel sowie molekularen Krankheitsursachen. Zudem wird ein übergreifendes Koordinations- und Translationsprojekt zur Vernetzung, Methodenentwicklung und Verbreitung von Best-Practice-Standards gefördert.
Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Art der Einrichtung:
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Einrichtungen der Gesundheitsversorgung: Die Finanzierung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA) mit einer Förderquote von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % auf die durch das Bundesministerium finanzierten Ausgaben.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Die Zuwendung bemisst sich auf Kostenbasis (AZK) nach den beihilferechtlichen Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, Art. 25 und 28). Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Die Förderquote beträgt für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung je nach Unternehmensgröße (KMU-Boni von 10 % bis 20 %) und Kooperationsform bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten. Für Innovationsbeihilfen für KMU zur Erlangung und Validierung von Patenten beträgt die Förderquote bis zu 50 %.
Bedingungen laut Quelle
Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie sind als staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Einrichtung der Gesundheitsversorgung, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Patientenorganisation, Verein oder Stiftung antragsberechtigt.
- Sie verfügen zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland.
- Sie weisen einschlägige Vorarbeiten durch Publikationen nach und stellen die erforderliche Infrastruktur bereit.
- Sie halten nationale und internationale Qualitätsstandards der präklinischen Forschung ein.
- Sie binden methodologische Expertise kontinuierlich ein und gewährleisten die Validität der Erhebungsverfahren.
- Sie beziehen die Perspektive von Patientinnen und Patienten sowie weiteren Interessengruppen von Anfang an aktiv in den Forschungsprozess ein.
- Sie berücksichtigen Diversitätsaspekte inhaltlich sowie bei der personellen Besetzung Ihres Projektteams.
- Sie legen Strategien zur Verwertung, zum Transfer und zur nachhaltigen Nutzung der Ergebnisse vor.
- Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft muss ein Anreizeffekt nach Artikel 6 AGVO vorliegen und das Unternehmen darf sich nicht in Schwierigkeiten befinden.
Ausschlussgründe:
- Projekte zum Thema geschlechtersensible Krebsforschung.
- Vorhaben der reinen Grundlagenforschung ohne Anwendungsbezug oder der Primärprävention.
- Vorhaben zur Versorgungsforschung.
- Klinische Studien.
- Vorhaben zu molekularen Targets ohne humanes Ortholog.
- Doppeleinreichungen in anderen Fördermaßnahmen.
- Formale Verstöße gegen die Vorgaben der Projektskizze (zum Beispiel Überschreitung der 10-Seiten-Grenze).
Termine
Sie müssen die Projektskizze in der ersten Verfahrensstufe bis spätestens zum 27.01.2027 beim DLR Projektträger einreichen.
Von der Quelle genannte Themen: Geschlechtersensible Medizin, Präklinische Forschung, Krankheitsmechanismen, Gender Data Gap, Biomarker, Zellmodelle, Tiermodelle, AZA, AZK, AGVO frauenförderung gesundheitsforschung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMBF)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
3. Nov. 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · geschlechtersensible-praeklinische-forschung
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