Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Förderdatenbank
Bund (BMWi)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
16. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft
Was das Programm sagt
Entwickeln Sie gemeinsam mit anderen Partnern innovative Geschäftsmodelle oder Pionierlösungen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt Ihr Projekt im 7. Call des IGP--Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen mit einem Zuschuss von bis zu 600.000 EUR .
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Was gefördert wird
Das Bundesministerium unterstützt Sie bei Ihren Innovationsaktivitäten in Deutschland, die den Fokus auf nichttechnische Neuerungen legen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte im digitalen, kreativwirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Bereich.
Im aktuellen 7. Call liegt der Schwerpunkt auf gemeinschaftlichen Projekten (Cross-Innovationen). Sie müssen das Projekt daher zwingend in Kooperation mit mindestens einem weiteren Unternehmen durchführen. Beachten Sie, dass im Call 7 die Förderung von Einzelvorhaben nicht möglich ist.
Sie bekommen die Förderung für folgende Projektformen:
- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. Sie erhalten die Förderung für bis zu 12 Monate. Im Verbund sind bis zu 150.000 EUR förderfähig. Bei Einzelvorhaben maximal 80.000 EUR.
- Marktreifeprojekte: Komplexe Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Sie erhalten die Förderung für bis zu 24 Monate. Im Verbund sind bis zu 600.000 EUR förderfähig. Bei Einzelvorhaben maximal 330.000 EUR.
Die Förderquote hängt von der Art Ihres Projekts und der Größe Ihres Unternehmens ab.
Für Machbarkeitsprojekte erhalten:
- gemeinnützige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 75 % der förderfähigen Kosten,
- Kleinstunternehmen bis zu 70 % der förderfähigen Kosten,
- kleine Unternehmen bis zu 65 % der förderfähigen Kosten,
- mittlere Unternehmen bis zu 60 % der förderfähigen Kosten und
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (maximal 180.000 EUR pro Zuwendung).
Für Marktreifeprojekte erhalten:
- gemeinnützige KMU bis zu 60 % der förderfähigen Kosten,
- Kleinstunternehmen bis zu 55 % der förderfähigen Kosten,
- kleine Unternehmen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten,
- mittlere Unternehmen bis zu 45 % der förderfähigen Kosten und
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (maximal 180.000 EUR pro Zuwendung).
Bedingungen laut Quelle
- Sie führen das Projekt zwingend in einer Kooperation von mindestens 2 anspruchsberechtigten Unternehmen durch.
- Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), ein gemeinnütziges KMU, ein Angehöriger der Freien Berufe, handwerklich oder anderweitig selbstständig tätig oder eine Neugründung.
- Sie haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Wenn Sie eine Hochschule oder Forschungseinrichtung sind: Sie nehmen ausschließlich als Kooperationspartner an dem Vorhaben teil. Sie übernehmen höchstens 50 % der Arbeitsleistung (in Personenmonaten) und höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben.
- Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Ihren Projektpartnern ab.
- Der Partner mit dem geringsten Anteil im Projekt erbringt mindestens 20 % der Arbeitsleistung in Personenmonaten.
- Ihre Problemlösung ist neuartig (z. B. ein bislang nicht existierendes Servicekonzept oder Geschäftsmodell) und hat auch im internationalen Vergleich einen deutlichen Neuigkeitswert.
- Sie können das Projekt ohne die Förderung gar nicht, nur mit erheblicher Zeitverzögerung oder in bedeutend geringerem Umfang realisieren.
- Sie können den nötigen Eigenanteil aufbringen und verfügen über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie ein geordnetes Rechnungswesen.
Ausschlussgründe:
- Projekte, die lediglich routinemäßige Anpassungsarbeiten an bestehenden Konzepten beinhalten.
- Projekte, die der Abarbeitung eines Auftrags für Dritte dienen.
- Projekte, die bereits durch andere öffentliche Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union unterstützt werden (Doppelförderung).
- Projekte, mit denen Sie bereits vor dem bestätigten Eingang des Vollantrags begonnen haben.
- Sie haben in den 12 Monaten vor dem Ende der Frist zum Eingang des Teilnahmeantrags bereits eine Bewilligung für ein anderes IGP--Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen-Projekt erhalten.
- Über Ihr Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet.
- Sie sind einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer unzulässigen Beihilfe nicht nachgekommen.
- Sie gehören zu einem Sektor oder erfüllen Voraussetzungen, die nach Artikel 1 Absatz 1 der geltenden EU-De-minimis-Verordnung von Förderungen ausgeschlossen sind (etwa in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder der Fischerei).
Termine
Eine Einreichung der Ideenskizze (Teilnahmeantrag) für den 7. Call ist bis zum 20.08.2026 (15:00 Uhr) möglich.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 1.6.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 13.6.2023, B1, geändert durch Bekanntmachung des BMWK vom 19.2.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 20.3.2024, B1; Informationen des BMWK vom 19.2.2024.
Von der Quelle genannte Themen: Innovationsförderung Wettbewerbsförderung Geschäftsmodell Pionierlösung nichttechnisch neue Technologien IGP 7. Call; Cross-Innovation; nichttechnische Innovation; Pionierlösungen KMU; Geschäftsmodell Förderung; De-minimis Beihilfe; Kooperationsprojekt
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMWi)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
16. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · geschaeftsmodelle-und-pionierloesungen-igp
Können Sie das beantragen?
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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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