Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft
Förderdatenbank
Land Niedersachsen
Niedersachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
10. Feb. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben planen, die durch Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement der Sicherung des sozialen Zusammenhalts und der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune, Verband der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisation oder Kammer bei der Durchführung von Modellprojekten zur Stärkung von Nachbarschaften und Wohnquartieren durch Integration und der Teilhabe.
Sie erhalten die Förderung
- für den Auf- und Ausbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements sowie
- bei bereits etablierter Gemeinwesenarbeit oder etabliertem Quartiersmanagement für weiterführende Vorhaben, darunter unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungs- und Beschäftigungschancen durch niedrigschwellige Angebote für alle Generationen oder zur Verbesserung der quartiersbezogenen Zusammenarbeit der Gemeinwesenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren vor Ort und in der Gesamtkommune.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 60.000 für ein Projekt und EUR 120.000 für mehrere Projekte für einen Förderzeitraum von 36 Monaten.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000 beziehungsweise bei EUR 25.000 für Gemeinden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Bevor Sie Ihren Antrag dort stellen, müssen Sie eine „Inhaltliche Projektdarstellung“ bei der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. einreichen.
Lassen Sie sich im Vorfeld bitte frühzeitig durch die NBank und die LAG beraten.
Die Bewertung Ihres Antrags erfolgt im Rahmen von Wettbewerben. Die Stichtage werden im Internet veröffentlicht.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise,
- juristische Personen des privaten Rechts mit einem vorrangig nicht auf wirtschaftliche Tätigkeit gerichteten Zweck,
- Verbände der Wohlfahrtspflege sowie
- kirchliche Organisationen und Kammern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Maßnahmen, für die Sie die Förderung erhalten, müssen zielgerichtet in einem sozialräumlich abgegrenzten Projektgebiet (Quartier) stattfinden.
- Es muss Einvernehmen mit der Gemeinde für die geplanten Projekte bestehen.
- Sie dürfen maximal ein Drittel Ihrer Gesamtausgaben für Sachmittel und investive Ausgaben verwenden.
Worauf dieser Datensatz beruht
Merkblatt der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vom 1. Februar 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Zusammenleben Quartier Nachbarschaft lebenswert Bürgerbeteiligung Teilhabe
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Niedersachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
10. Feb. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · gemeinwesenarbeit-und-quartiersmanagement
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