Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMWi)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund · Land

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Kultur- und Kreativwirtschaft · Handwerk · Handel · Gastgewerbe und Tourismus

Was das Programm sagt

Wenn Sie in einer strukturschwachen Region investieren, können Sie – abhängig von Unternehmensgröße und Fördergebiet – eine Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten.

Was gefördert wird

Mit den Mitteln der?GRW finanzieren Sie gewerbliche Investitionen sowie Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur.

Zusätzlich unterstützt das Programm Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität einschließlich der regionalen Daseinsvorsorge.

Energieinfrastrukturen fördert der Bund als befristetes Modellprojekt bis Ende 2028.

Grundsätzlich beträgt der Fördersatz bis zu 45 %. Infrastrukturmaßnahmen werden grundsätzlich mit bis zu 60 %?gefördert. Ein Fördersatz von bis zu 90 %?ist möglich, wenn sich Ihre Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und zusätzlich als interkommunale Kooperation durchgeführt wird, der Fachkräftesicherung dient oder einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation leistet.

Die Förderung erfolgt als Lohnkostenzuschuss, Investitionszuschuss oder Zinsverbilligung.

Sie erhalten die?GRW-Förderung in ausgewählten strukturschwachen Regionen, den sogenannten?GRW-Fördergebieten (siehe weiterführende Links).

In Deutschland unterteilen sich diese Gebiete aktuell in C-Fördergebiete und D-Fördergebiete.

Sie erhalten die Förderung für:

  • Investitionen von Unternehmen mit bedeutenden regionalwirtschaftlichen Effekten (zum Beispiel: Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Ausbau der Kapazitäten, Diversifizierung der Produktion, grundlegende Änderung oder Modernisierung des gesamten Produktionsprozesses, Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte)
  • Investitionen von Unternehmen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (zum Beispiel: Vorhaben mit besonderen Umweltschutzaspekten oder Energieeffizienzeffekten oder Vorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen einschließlich damit kombinierter Stromspeicher)
  • Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität einschließlich der regionalen Daseinsvorsorge (zum Beispiel: Industrie- und Gewerbegelände, Anbindung von Gewerbebetrieben, Tourismus, Gewerbezentren, Bildungseinrichtungen, Abwasseranlagen, Häfen, Forschungseinrichtungen und -infrastruktur, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, regionale Entwicklungskonzepte und deren Umsetzung, Kooperationsnetzwerke, Innovationscluster)
  • Energieinfrastrukturen als Modellprojekt bis zum 31.12.2028
  • Maßnahmen von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, Digitalisierung und ökologischen Nachhaltigkeit (zum Beispiel: Beratung, Schulung, Verbesserung der Personalstruktur, angewandte Forschung und Entwicklung, Markteinführung von innovativen Produkten)

Die gesamten öffentlichen Investitionsbeihilfen (GRW?und andere) dürfen folgende Obergrenzen beim Bruttofördersatz nicht überschreiten:

C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) von höchstens 100?%?des Durchschnitts der?EU-27 oder einer Arbeitslosenquote von mindestens 100?%?des Durchschnitts der?EU-27:

  • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 35?%
  • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 25?%
  • Betriebsstätten von großen Unternehmen: 15?%
  • In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10?%?im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.
  • In C-Fördergebieten, die an ein A-Fördergebiet angrenzen, gilt für die gesamte Dauer der laufenden Förderperiode ein erhöhter Förderhöchstsatz. Er wird dadurch bestimmt, dass die Differenz zwischen den Förderhöchstsätzen der beiden Gebiete nicht mehr als 15 Prozentpunkte beträgt.

C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-BIP?von mehr als 100?%?des Durchschnitts der?EU-27 und einer Arbeitslosenquote von weniger als 100?%?des Durchschnitts der?EU-27:

  • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 30?%
  • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 20?%
  • Betriebsstätten von großen Unternehmen: 10?%
  • In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10?%?im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.
  • In C-Fördergebieten, die an ein A-Fördergebiet angrenzen, gilt für die gesamte Dauer der laufenden Förderperiode ein erhöhter Förderhöchstsatz. Er wird dadurch bestimmt, dass die Differenz zwischen den Förderhöchstsätzen der beiden Gebiete nicht mehr als 15 Prozentpunkte beträgt.

D-Fördergebiete:

  • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20?%
  • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10?%
  • Betriebsstätten von großen Unternehmen: Maximal der Höchstbetrag für De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Jahren (aktuell 300.000?EUR).

Für die konkrete Ausgestaltung der Fördersätze sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Ihren Antrag stellen Sie in den Bundesländern bei den jeweils zuständigen Stellen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Gemeinden,
  • Gemeindeverbände und
  • bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben einreichen.
  • Das Vorhaben muss in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt werden.
  • Investitionszuschüsse werden grundsätzlich nur für Investitionsvorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden.

Folgende Bereiche sind unter anderem von der Förderung ausgeschlossen (gemäß der aktuellen Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2025):

  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
  • Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
  • Metallerzeugung und -bearbeitung, soweit „Stahlindustrie“
  • Energieversorgung
  • Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (mit spezifischen Ausnahmen)
  • Baugewerbe
  • Handel (mit bestimmten Ausnahmen im Großhandel)
  • Verkehr und Lagerei (mit Ausnahmen, zum Beispiel für touristische Zwecke)
  • Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
  • Gastronomie (außer in Kombination mit Beherbergung, wenn mindestens 25 % der Umsätze mit den eigenen Gästen erzielt werden)
  • Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten (mit Ausnahmen)
  • Telekommunikation
  • Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
  • Grundstücks- und Wohnungswesen
  • Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (mit Ausnahmen)
  • Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
  • Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
  • Erziehung und Unterricht
  • Gesundheits- und Sozialwesen
  • Kunst, Sport und Erholung (außer Dienstleistungen, die überwiegend dem Tourismus zugutekommen)
  • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (außer Dienstleistungen, die überwiegend dem Tourismus zugutekommen)
  • Private Haushalte mit Haushaltspersonal sowie Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
  • Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen sowie von transparenten Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung

Termine

  • Durchführungszeitraum: Das Projekt muss zumeist innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.
  • Zweckbindungsfrist: Die geförderten Güter und geschaffenen Arbeitsplätze müssen mindestens 5 Jahre in der Betriebsstätte verbleiben (für KMU in begründeten Fällen mindestens 3 Jahre).

Von der Quelle genannte Themen: Regionalförderung strukturschwach Infrastruktur Arbeitsplätze Wettbewerbsfähigkeit Wirtschaftsstruktur

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMWi)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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