Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft ( GRW -G) – Große Richtlinie
Förderdatenbank
Land Brandenburg
Brandenburg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
3. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Brandenburg unterstützt mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes in bestimmten Fördergebieten des Landes. Sie erhalten die Förderung für Investitionsvorhaben, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert, Standortnachteile ausgeglichen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt werden.
Strukturbestimmende Vorhaben mit förderfähigen Sachinvestitionen von mehr als EUR 25 Millionen, mit denen mindestens 50 Arbeitsplätze neu geschaffen werden, werden vorrangig gefördert.
Als kleines oder mittleres Unternehmen bekommen Sie die Förderung für Investitionen in
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestition),
- den Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterungsinvestition),
- die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
- die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor oder eine unabhängige Investorin.
Als großes Unternehmen bekommen Sie die Förderung für Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit, wie
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestition),
- die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte,
- der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.
Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmen bekommen Sie die Förderung auch für Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird.
Für touristische Projekte im Sinne der Tourismusstrategie Brandenburg erhalten Sie die Förderung für
- Vorhaben im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,
- Vorhaben in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
- Vorhaben mit innovativen Inhalten,
- Vorhaben zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder
- Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Dabei können Sie zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss wählen.
- In D-Fördergebieten liegt der Förderhöchstsatz bei 10 Prozent für mittlere Unternehmen und 20 Prozent für kleine Unternehmen.
- In den C-Fördergebieten beträgt der Basisfördersatz 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstsatz liegt bei 15 Prozent. Für mittlere Unternehmen ist ein Zuschlag von 10 Prozent, für kleine Unternehmen ein Zuschlag von 20 Prozent möglich. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein weiterer Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.
- Bei Transformationsinvestitionen beträgt der Fördersatz 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für mittlere Unternehmen ist ein Zuschlag von 10 Prozent, für kleine Unternehmen ein Zuschlag von 20 Prozent möglich.
Zuwendungsfähig ist nur der Teil der Investitionen, der je geschaffenen Dauerarbeitsplatz EUR 750.000 und je gesicherten Dauerarbeitsplatz EUR 500.000 nicht übersteigt.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 100.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der Antragsformulare vor Beginn des Investitionsvorhabens an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr nur erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.9. bei der ILB vorliegen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Brandenburg, vor allem aus folgenden Clustern:
- Energietechnik,
- Gesundheitswirtschaft,
- Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Medien und Kreativwirtschaft,
- Optik und Photonik,
- Verkehr, Mobilität und Logistik,
- Ernährungswirtschaft,
- Kunststoffe und Chemie,
- Tourismus,
- Metall.
Bestimmte Branchen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der jeweils gültigen Fassung einhalten.
- Ihr Investitionsvorhaben muss regionalwirtschaftliche Effekte erzielen. Dies ist der Fall, wennder jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50 Prozent übersteigt oder
- die Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in den Betriebsstätten der Gemeinde um mindestens 10 Prozent erhöht wird.
- der Investitionsbetrag die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten 3 Jahre um mindestens 25 Prozent übersteigt oder
- die Zahl der in der Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 5 Prozent erhöht wird.
- Sie mindestens 10 Betten aufgeteilt auf 3 Einheiten schaffen oder
- Sie es als zusätzliche Investition in Ihrem bestehenden Gasthof oder Gasthaus umsetzen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU. Ausgenommen sind Unternehmen, die am 31.12.2019 keine Unternehmen in Schwierigkeiten waren, aber in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 zu Unternehmen in Schwierigkeiten wurden,
- die Verlagerung von Betriebsstätten aus Berlin nach Brandenburg.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie vom 26. März 2024, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 17 vom 2. Mai 2024, S. 303.
Von der Quelle genannte Themen: Unternehmensfinanzierung Arbeitsplatz Dauerarbeitsplatz Tourismus Regionalförderung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Brandenburg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
3. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-re-grw-g
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