Gebietliche Absatzförderung von Wein in Hessen (RL AbsFö Wein)
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
12. Juni 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben umsetzen möchten, die den Verkauf und die Bekanntheit von hessischem Wein und hessischen Weinerzeugnissen steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen der Weinwirtschaft bei Vorhaben zum Absatz von Wein und weinbaulichen Erzeugnissen.
Sie erhalten die Förderung für
- die Veranstaltung von und die Teilnahme an einschlägigen Wettbewerben, Messen und Ausstellungen,
- Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für weinbauliche Erzeugnisse, einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Veröffentlichung von Sachinformationen, mit denen die Öffentlichkeit über die Merkmale der weinbaulichen Erzeugnisse informiert wird,
- Maßnahmen der Berufsbildung und zum Erwerb von Qualifikationen (einschließlich Ausbildungskursen, Workshops und Coaching) in Fragen des Weinmarketings und über die Eigenschaften und Qualitätsregelungen weinbaulicher Erzeugnisse,
- die Veranstaltung von und die Teilnahme an Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss über Ihren Weinbauverband oder zugehörige Absatzförderungseinrichtungen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die antragsberechtigten Weinbauverbände und Absatzeinrichtungen richten ihren Antrag im Jahr vor dem Beginn der Maßnahme mit den erforderlichen Unterlagen an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V51.2 – Weinbau.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- der Weinbauverband Hessische Bergstraße e.V.,
- der Rheingauer Weinbauverband e.V.,
- die von diesen getragenen Absatzförderungseinrichtungen.
Begünstige sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die in der Primärproduktion, der Verarbeitung oder Vermarktung von Erzeugnissen der Weinwirtschaft in Hessen tätig sind. Eine Mitgliedschaft in den antragsbrechtigten Organisationen ist nicht erforderlich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Fördergebiete sind die Anbaugebiete Rheingau und Hessische Bergstraße.
- Ihr Vorhaben muss auf Erzeugnisse ausgerichtet sein, die die geltenden Qualitätsregelungen für Wein erfüllen.
- Veröffentlichungen müssen allen Erzeugerinnen und Erzeugern des betreffenden Erzeugnistyps zugutekommen, ein bestimmtes Unternehmen, eine bestimmte Marke und eine bestimmte Herkunft dürfen nicht genannt werden.
- Vorhaben zu Weiterbildung und Wissensvermittlung müssen durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden.
- Sie müssen Ihre Maßnahmen mit den übergebietlichen Maßnahmen des Weinfonds und des deutschen Weininstituts abstimmen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 23. August 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 37 vom 11. September 2023, S. 1206.
Von der Quelle genannte Themen: Wein Weinanbau Weinverkauf Weingebiet Verkauf Marketing Weinmarketing Rheingau Hessische Bergstraße
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
12. Juni 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · gebietliche-absatzfoerderung-wein
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