Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)
Förderdatenbank
Bund (BMWi)
Guarantee
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
15. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen · Handel · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Darlehen für förderungswürdige oder im besonderen Interesse der Bundesrepublik liegende Vorhaben im Ausland vergeben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Bundesgarantien erhalten.
Was gefördert wird
Mit Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) unterstützt die Bundesregierung förderungswürdige Vorhaben im Ausland, insbesondere solche, die eine rohstoffpolitische Förderungswürdigkeit haben, also die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Rohstoffen erhöhen.
Als mögliche Kreditnehmer kommen dabei in Betracht:
- private ausländische Schuldner,
- Staaten,
- Gebietskörperschaften oder vergleichbare Institutionen im Ausland.
Die UKF--Ungebundene Finanzkredite bieten Schutz vor dem Ausfall der gedeckten Forderung aufgrund von politischen und wirtschaftlichen Risiken.
In Ausnahmefällen können diese Garantien auch an Banken für Kredite zum Aufbau und zur Förderung von marktwirtschaftlichen Strukturen im Rahmen von Förderbankprojekten vergeben werden.
Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie. Diese sichert die im Darlehensvertrag vereinbarte Forderung gegen einen ausländischen Schuldner auf Rückzahlung des Darlehens ab.
Als Garantienehmer sind Sie in der Regel bei jedem Schadensfall am Ausfall mit einem Selbstbehalt von 10 % für alle Risiken beteiligt. Eine anderweitige Absicherung ist grundsätzlich möglich, sofern ein Selbstbehalt von 5 % verbleibt.
Ihren Antrag richten Sie bitte an die Euler Hermes Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Erklärungen für den Bund abzugeben und entgegenzunehmen. Über Ihre Garantie- oder Bürgschaftsanträge entscheidet der Interministerielle Ausschuss für ungebundene Finanzkredite unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Es wird empfohlen, dass Sie sich bereits in der Planungs- und Verhandlungsphase darüber informieren, ob und unter welchen Umständen eine Garantie für ungebundene Finanzkredite für Sie in Frage kommt.
Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Übernahme einer Gewährleistung müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr entrichten.
Bedingungen laut Quelle
Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite sind an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, in Deutschland angesiedelte Zweigniederlassungen von ausländischen Banken sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Banken.
- An dem Vorhaben im Ausland muss ein gesamtwirtschaftliches Interesse bestehen.
- Eine Deckungszusage kann nur für Vorhaben erteilt werden, die technisch und betriebswirtschaftlich ausgereift sind.
- Die Gesamtfinanzierung des Einzelvorhabens muss gesichert sein.
- Die Umwelt- und Sozialauswirkungen Ihres Projektes müssen international anerkannten Standards entsprechen.
- Die Laufzeit des Darlehens muss der wirtschaftlichen Natur des Vorhabens entsprechen.
- Darüber hinaus muss die Übernahme von Garantien für den Bund risikomäßig vertretbar sein. Das bedeutet, dass hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sowie der politischen Risiken, die mit der Gewährung verbunden sind, eine berechtigte Aussicht auf schadensfreie Rückzahlung des Kredits besteht.
- Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) können auch in Kombination mit Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien gewährt werden.
Worauf dieser Datensatz beruht
Allgemeine Bedingungen der UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland, Stand: September 2020.
Von der Quelle genannte Themen: Finanzkredit Ausland Bundesgarantien garantierte Forderung Auslandsinvestition Garantieerklärung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMWi)
Programm
Guarantee
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
15. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · garantien-ungebundene-finanzkredite
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