Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“
Förderdatenbank
Bund (BMFSFJ)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als junge Zuwanderin oder junger Zuwanderer ein Bleiberecht haben und in Deutschland studieren oder studieren wollen, können Sie einen Zuschuss für Kurse und Seminare erhalten.
Was gefördert wird
Die Otto Benecke Stiftung e. V. unterstützt Sie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dabei, in Deutschland ein Studium aufzunehmen oder fortzusetzen.
Sie können die Förderung für folgende Ausbildungsmaßnahmen erhalten:
- studienvorbereitende Sprachkurse in Deutsch, die mit einer Prüfung auf dem Niveau C1 abschließen und die auf den Test „Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) vorbereiten, den Sie für den Zugang zu einer deutschen Hochschule brauchen,
- Sprachkurse in Englisch (B2-Niveau),
- Seminare, die auf das Studium und/oder besondere Bewerbungs- und Prüfungstermine vorbereiten,
- fachspezifische Vorbereitungskurse zum Studienkolleg und Studium,
- Kurse zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- oder Hochschulreife,
- Kurse an Studienkollegs.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten des Kurses und Ihrer individuellen Situation. Sie erhalten ihn für die Dauer des Kurses, maximal für 30 Monate.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich bei einer Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H), die ihn prüft und mit einer Empfehlung an die Otto Benecke Stiftung weiterleitet.
Bedingungen laut Quelle
Die Förderung aus dem Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H) ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind nicht vollzeitschulpflichtige Zuwanderinnen und Zuwanderer, die bei Aufnahme in das Programm das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Förderung kommt für Sie infrage, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, ihre Ehepartnerinnen, -partner, Kinder und weitere Familienangehörige
- nach dem Asylgesetz anerkannte Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis
- Personen mit der sogenannten Flüchtlingseigenschaft
- Personen, die subsidiären Schutz gemäß Asylgesetz genießen und eine Aufenthaltserlaubnis haben
- Personen mit Aufenthaltstitel
- Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach dem Asylgesetz,
- Ehepartnerinnen und Ehepartner von Personen mit Aufenthaltstitel, die im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sind und die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllen
Kurse und Seminare müssen dem Kurskonzept Garantiefonds-Hochschule (GF-H) entsprechen.
Die Zuwendungen aus dem Garantiefonds erhalten Sie nur, wenn Sie keinen Anspruch auf andere Leistungen für denselben Zweck haben.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 25.4.2019, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 16.5.2019, B4; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.10.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 21.10.2024 B1
Von der Quelle genannte Themen: Universität Studienaufnahme Deutschprüfung Zuwanderer Geflüchtete Hochschule
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMFSFJ)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · garantiefonds-hochschulbereich
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