Förderung von FuE-Projekten (Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben), von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers (FuE Richtlinien)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

11. Dez. 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie Vorhaben zur Entwicklung innovativer Produkte oder Prozesse umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung und Hochschule mit Mitteln der Europäischen Union bei Maßnahmen, die auf Produkt- und Verfahrensinnovationen, auf Prozess- und Organisationsinnovationen sowie auf die Aufrechterhaltung leistungsfähiger Forschungspotenziale gerichtet sind.

Sie können eine Förderung erhalten für

  • FuE-Projekte (Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung),
  • Prozess- und Organisationsinnovationen,
  • Patent- und andere gewerbliche Schutzrechte (ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen) sowie
  • Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers (ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses für FuE-Projekte beträgt für Unternehmen

  • für Vorhaben der industriellen Forschung grundsätzlich bis zu 50 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, und
  • für Vorhaben der experimentellen Entwicklung grundsätzlich bis zu 25 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

maximal jedoch EUR 500.000 je Projekt und Zuwendungsempfänger. Beinhaltet das Vorhaben auch Pilotlinien oder Pilotprojekte, erhöht sich der Zuschuss um maximal EUR 3 Millionen. Die Ausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen.

Für Einrichtungen der Forschung und der Wissensverbreitung im Rahmen nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten beträgt die Höhe des Zuschusses bei FuE-Projekten bis zu 90 Prozent und für Hochschulen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Darüber hinaus beträgt die Höhe des Zuschusses

  • im Fall von Prozess- und Organisationsinnovationen für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und für große Unternehmen bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000 bei einer Projektlaufzeit von normalerweise maximal 3 Jahren; die Ausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen,
  • für Patent- und andere Schutzrechte bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 140.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU,
  • bei FuE-Projekten und Projekten im Bereich von Prozess- und Organisationsinnovationen im Rahmen von Gemeinschafts- und Verbundprojekten auch Großunternehmen sowie
  • bei FuE-Projekten auch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Beachten Sie für FuE-Projekte, Projekte im Bereich Prozess- und Organisationsinnovationen und für die Förderung von Patent- und anderen gewerblichen Schutzrechten bitte:Sie müssen eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und das Vorhaben überwiegend in Sachsen-Anhalt durchführen.
  • Alle am jeweiligen Vorhaben beteiligten Partnerinnen und Partner müssen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine Nutzung der Ergebnisse des Vorhabens erwarten lassen.
  • Die Realisierung des Vorhabens muss eine nachhaltige Festigung oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, im Fall von FuE-Projekten zusätzlich bei Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung eine Zunahme der anwendungsorientierten Transferkompetenz für die regionale Wirtschaft erwarten lassen.
  • Bei der Zusammenarbeit zwischen wenigstens 2 eigenständigen Unternehmen muss mindestens ein kleines oder mittleres Unternehmen beteiligt sein und kein einzelnes Unternehmen darf mehr als 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bestreiten.
  • Sie müssen nachweisen, dass die Ausführung Ihres Vorhabens im beantragen Umfang ohne die Förderung gefährdet ist.
  • Sie müssen die Innovationsberatungsdienste und die innovationsunterstützenden Dienstleistungen zu Marktpreisen erwerben.
  • Sie dürfen für das Vorhaben keine anderen öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 22. August 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 43 vom 4. Dezember 2023, S. 454.

Von der Quelle genannte Themen: Innovationsförderung Entwicklung Innovation Technologie Zusammenarbeit experimentell Kooperation

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

11. Dez. 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · fue-richtlinien

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